Quelle: GravelmixQuelle: Gravelmix

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) unterstützt den Referentenentwurf zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung und bewertet die vorgesehenen Änderungen als wichtigen Schritt, um die Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe zu erleichtern, bürokratische Hürden abzubauen und die Praxistauglichkeit der Regelungen zu verbessern.

Besonders positiv seien die geplanten Vereinfachungen bei der Nachweisführung für Grundwasserdeckschichten. Die neue Unterscheidung zwischen günstigen und ungünstigen Grundwasserdeckschichten könne Planungs- und Genehmigungsprozesse deutlich vereinfachen. Auch die Möglichkeit, vorhandene Kartenwerke, Baugrundgutachten und bodenkundliche Untersuchungen zur Ermittlung des Grundwasserstandes zu nutzen, werde die Rechtssicherheit erhöhen und unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden.

Ebenfalls auf Zustimmung stößt die geplante Verkürzung der Voranzeigefrist von vier Wochen auf zehn Tage. Aus Sicht der planenden Ingenieurinnen und Ingenieure verbessert dies die Flexibilität bei der Bauablaufsteuerung deutlich. Die Kammer bewertet die Anpassung als sachgerecht, da es sich lediglich um ein Anzeigeverfahren und nicht um ein Genehmigungsverfahren handelt.

Ein wichtiger Modernisierungsschritt sei zudem die umfassende Digitalisierung von Dokumentations- und Nachweispflichten. Elektronische Sammellieferscheine könnten insbesondere bei größeren Infrastrukturprojekten den Verwaltungsaufwand für Bauherren, Planer und ausführende Unternehmen erheblich reduzieren. Auch die vorgesehene Ausnahme bestimmter mineralischer Ersatzbaustoffe in Asphaltmischgut wird begrüßt, da sie das Asphaltrecycling stärken und den Dokumentationsaufwand im Straßenbau verringern könne.

Trotz der positiven Gesamtbewertung sieht die Bundesingenieurkammer jedoch weiteren Handlungsbedarf. Die Debatte über Kreislaufwirtschaft dürfe sich nicht allein auf mineralische Baustoffe beschränken. Mit Blick auf künftig steigende Mengen an Dämmstoffen, Polystyrolabfällen und anderen nicht-mineralischen Baustoffen fordert die BIngK eine stärkere Berücksichtigung von Urban Mining, Rückbaubarkeit und Design-for-Recycling-Konzepten. Gebäude müssten stärker als zukünftige Rohstofflager verstanden werden. Bereits bei Planung und Neubau sollten Rückbau und Wiederverwertung konsequent mitgedacht werden.

Nach Auffassung der BIngK entsteht zunehmend ein Spannungsfeld zwischen den heutigen Anforderungen an Energieeffizienz und den zukünftigen Herausforderungen der Kreislaufwirtschaft. Deshalb sei eine sektorenübergreifende Diskussion über nachhaltige Baustoffkreisläufe und die Rückbaufähigkeit von Bauwerken dringend erforderlich.

Stellungnahme-BIngK_ErsatzbaustoffVO-2026.pdf