Rücknahmeverträge

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    Mit Rücknahmeverträgen verpflichten sich Herstellende, ihre Baustoffe bei einem Rückbau des Gebäudes vollständig zurückzunehmen. Als Sachverständige für das Produkt und das Material können sie dann dessen Wieder- und Weiterverwendung herbeiführen, das Produkt aufbereiten und weiterverkaufen.

    Quelle

    Kreiß, L., Zabek, M., Dosch, K., Ketzler J., (2022). Baustelle Ressourcenwende Glossar

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