Mit Rücknahmeverträgen verpflichten sich Herstellende, ihre Baustoffe bei einem Rückbau des Gebäudes vollständig zurückzunehmen. Als Sachverständige für das Produkt und das Material können sie dann dessen Wieder- und Weiterverwendung herbeiführen, das Produkt aufbereiten und weiterverkaufen.
Quelle
Kreiß, L., Zabek, M., Dosch, K., Ketzler J., (2022). Baustelle Ressourcenwende Glossar