
Der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure fordert, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge qualitative und umweltbezogene Kriterien verbindlicher zu berücksichtigen. In seiner Stellungnahme zur geplanten Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) macht der BDB deutlich: Der Preis allein darf nicht darüber entscheiden, wer einen öffentlichen Auftrag erhält.
Die angedachte Reform der UVgO soll Vergabeverfahren vereinfachen und flexibler gestalten. Der BDB begrüßt dieses Ziel grundsätzlich. Die Neuregelung muss sich jedoch daran messen lassen, ob sie kleinen und mittleren Planungs- und Ingenieurbüros einen fairen Zugang zu öffentlichen Aufträgen ermöglicht, bürokratische Hürden abbaut und zugleich die Planungsqualität als maßgebliches Zuschlagskriterium stärkt.
Besonders kritisch sieht der BDB, dass Qualität, Innovation und Umweltaspekte nach dem vorliegenden Entwurf lediglich berücksichtigt werden können. Eine solche Kann-Regelung reicht jedoch nicht aus! Mindestens eine Soll-Regelung ist notwendig, damit diese Kriterien in der öffentlichen Beschaffung tatsächlich an Gewicht gewinnen.
Auch in den Leistungsbeschreibungen müssen qualitative sowie soziale, innovative und umweltbezogene Merkmale nach Ansicht des BDB regelmäßig verbindlich enthalten sein. Nur wenn diese Anforderungen bereits bei der Ausschreibung klar formuliert werden, können Planungsbüros entsprechende Konzepte entwickeln und die Auftraggeber die eingereichten Angebote sachgerecht vergleichen.
Für nachhaltiges Planen und Bauen ist diese Forderung von besonderer Bedeutung: Werden umweltbezogene Kriterien verbindlich in Leistungsbeschreibungen und Vergabeentscheidungen aufgenommen, können Klimaschutz, Klimafolgenanpassung und Fragen der Klimagerechtigkeit systematischer berücksichtigt werden. Dazu gehören beispielsweise der ressourcenschonende Umgang mit Baustoffen, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Hitze oder Starkregen, niedrige Emissionen über den gesamten Lebenszyklus sowie die sozialen Folgen klimatischer Belastungen.
Der BDB spricht sich deshalb für einen grundlegenden Perspektivwechsel aus: Nicht das vermeintlich günstigste Angebot darf automatisch als das wirtschaftlichste gelten. Bei Planungsleistungen zeigt sich die tatsächliche Wirtschaftlichkeit vielmehr in der Qualität, Dauerhaftigkeit und Zukunftsfähigkeit des Ergebnisses. Kurzfristig niedrige Planungskosten können langfristig hohe Folgekosten verursachen, wenn Umweltwirkungen, Klimarisiken, Betrieb und spätere Anpassungen nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Öffentliche Auftraggeber verfügen über eine erhebliche Marktmacht und tragen zugleich eine besondere Verantwortung. Mit klaren Qualitäts- und Umweltanforderungen können sie nachhaltige Planung fördern, Innovationen anstoßen und klimaangepasste Lösungen zum Standard machen. Die Neufassung der UVgO bietet die Chance, diese Verantwortung verbindlicher im Vergaberecht zu verankern.
Stellungnahme zu dem Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung vom 30.06.2026
https://www.baumeister-online.de/app/uploads/2026/08/BDB_Stellungnahme_UvGO_OeA-Fassung.pdf


