
Mit Blick auf die neue EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) hat das Institut Bauen und Umwelt (IBU) eine aktuelle Einschätzung zur Konformität von Umweltproduktdeklarationen (EPDs) und der Verwendung des IBU-Logos veröffentlicht. Hintergrund sind zunehmende Fragen aus der Bau- und Baustoffbranche zur künftigen Nutzung von EPDs im Rahmen der Nachhaltigkeitskommunikation.
Nach Auffassung des IBU stellt eine EPD grundsätzlich keinen Green Claim dar. Als Typ-III-Umweltdeklaration nach DIN EN ISO 14025 und EN 15804 dokumentiert sie Umweltwirkungen auf Basis standardisierter Regeln und belastbarer Ökobilanzdaten, ohne Produkte oder deren Umweltleistung zu bewerten. EPDs dienen damit als transparentes Informationsinstrument und nicht als Umweltlabel mit wertender Aussage.
Besondere Aufmerksamkeit richtet das IBU auf die Nutzung von Zeichen und Logos in der verbrauchernahen Kommunikation. Vor allem bei Kennzeichnungen auf Produkten, Verpackungen oder produktnahen Labels müsse sichergestellt werden, dass keine missverständlichen Aussagen über Umweltvorteile entstehen.
Das IBU verweist in diesem Zusammenhang auf sein bestehendes Zeichenstatut. Demnach ist das allgemeine Vereinslogo für die Kommunikation der Mitgliedschaft vorgesehen, während für die produktbezogene Kennzeichnung ausschließlich die dafür vorgesehenen Deklarationszeichen in Verbindung mit einer gültigen EPD genutzt werden dürfen. Unternehmen werden aufgefordert, die geltenden Nutzungsvorgaben zu beachten.
Gleichzeitig prüft das IBU, ob das bestehende Zeichenstatut im Zuge der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie weiter präzisiert werden sollte. Die Bewertung erfolgt auch auf Ebene der ECO Platform, dem europäischen Zusammenschluss der EPD-Programmhalter. Über weitere Erkenntnisse und mögliche Anpassungen will das Institut zu gegebener Zeit informieren.
Stellungnahme IBU zur EmpCo-Konformität
Zwischenstand zur EmpCo-Konformität von EPD und IBU-Logo
IBU_Stellungnahme_EmpCo.pdf


