Das Institut Bauen und Umwelt (IBU) hat zum 12. August 2026 eine überarbeitete Gebührenordnung für sein EPD-Programm in Kraft gesetzt. Ziel der Anpassung ist es, die Abrechnung besonderer Verfahrensfälle transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten. Während die Gebührenhöhe insgesamt weitgehend unverändert bleibt, wurden einzelne Regelungen konkretisiert und ergänzt.

Die Neuerungen betreffen insbesondere den Umgang mit abgebrochenen Verifizierungsverfahren, die nachträgliche Einreichung von Anhängen, Änderungen an bereits veröffentlichten Umweltproduktdeklarationen (EPDs) sowie die Verifizierung von Software-Tools. Für diese bislang teilweise nicht eindeutig geregelten Fälle schafft das IBU nun klarere Vorgaben und eine transparentere Kostenstruktur.

Nach Angaben des IBU soll die neue Gebührenordnung dazu beitragen, Abläufe für Mitglieder und Teilnehmende am EPD-Programm besser nachvollziehbar zu machen und den administrativen Aufwand fair abzubilden. Mit der Überarbeitung reagiert der Verband auf praktische Erfahrungen aus dem Programmalltag und schafft mehr Planungssicherheit für alle Beteiligten.

Gebührenordnung für das EPD-Programm und Leistungen des IBU

Gebührenordnung des IBU als PDF