Kreislaufwirtschaftsgesetz

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    Um Bauteile wiederzuverwenden oder Materialien mit Recyclinganteil einzusetzen, sind gesetzliche Richtlinien zu beachten. Das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen, kurz Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), setzt einen stufenweisen Umgang mit Abfällen (Abfallhierarchie) voraus: An höchster Stelle steht die Vermeidung von Müll; die Wiederverwendung hat Vorrang gegenüber dem Recyceln; eine Deponierung von Müll soll ganz vermieden werden.

    Quelle

    Kreiß, L., Zabek, M., Dosch, K., Ketzler J., (2022). Baustelle Ressourcenwende Glossar

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