Im Idealfall können sich Gesetzgebung und Normung sinnvoll und arbeitsteilig ergänzen. Deutschland kann in diese Diskussion gute Erfahrungen aus dem Energieeinsparrecht einbringen und sollte dies auch aktiv in den nun anstehenden Meinungsbildungsprozessen tun.
Die Aufgaben der Normung werden in Zusammenhang mit der Nachweisführung zur Einhaltung von Zielen des nachhaltigen Bauens noch anwachsen. Alle Akteure sind aufgerufen, die Konformität ihres Handels mit den einschlägigen Normen zu deklarieren.