AVV

    0
    25

    Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) regelt […] die Deklaration von Abfällen und Ersatzstoffen (auch Sekundärstoffen). Dabei fällt jedes Material, das nach seinem Lebensende keiner weiteren Nutzung zugeschrieben wird, unter das Abfallrecht. Dies hat zur Folge, dass Materialien vor einer möglichen Wiederverwertung ihren Produktstatus durch Zertifizierung wiedererlangen müssen. Dies beinhaltet die Prüfung auf Schadstoffe oder bautechnische Eigenschaften (Zulassung im Einzelfall).

    Wird das Material noch bevor es als Abfall deklariert wird, vertraglich als Bauteil für eine neue Nutzung festgelegt und übernimmt hier ein*e Vertragspartner*in die Gewährleistung für den fachgerechten Einbau und die Eignung des Bauteils, kann das Bauteil teilweise auch ohne eine Folgezertifizierung in eine Weiterverwendung kommen.

    Quelle

    Kreiß, L., Zabek, M., Dosch, K., Ketzler J., (2022). Baustelle Ressourcenwende Glossar

    > Zurück zum Glossar