NVE

    0
    36

    Stoffentnahme ist die Entfernung von Stoffen oder Stoffgemischen aus der Natur oder deren räumliche Verlagerung innerhalb der Natur infolge menschlicher Aktivitäten. Man unterscheidet zwischen verwerteten und nicht verwerteten Entnahmen.

    • Als verwertet oder genutzt werden Entnahmen bezeichnet, wenn die entnommenen Stoffe oder Stoffgemische direkt weitergenutzt werden (z. B. in einem Aufbereitungsprozess).
    • Als nicht verwertet werden Entnahmen bezeichnet, bei denen die verlagerten Stoffe oder Stoffgemische in der Natur verbleiben (z. B. als deponierter Abraum der Kohlegewinnung oder Folge der Erosion).

    siehe Indikatoren

    siehe Ökobilanz

    siehe Ökobilanzierung

    Quelle

    Kreiß, L., Zabek, M., Dosch, K., Ketzler J., (2022). Baustelle Ressourcenwende Glossar

    > Zurück zum Glossar