ESG-Kriterien

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    Maßnahmen zum Ressourcenschutz können seit den ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance) der EU-Taxonomie auch die Investitionsentscheidungen im Bausektor beeinflussen. Darin werden Umweltwirkung (Environment), soziale Auswirkungen (Social) und verschiedene Positionierungen zum Thema Unternehmensführung (Governance) bewertet.

    Ende März 2022 beschloss das EU-Gremium Platform on Sustainable Finance, die Kriterien für die Finanzierung von neuen Gebäuden zu verschärfen, um die Wende hin zur Circular Economy zu fördern. Dafür soll ein Kriterienkatalog entstehen, der die Einhaltung folgender Punkte fordert:

    • die Wiederverwendung oder das Recycling von mindestens 90 % der Bau-/und Abbruchabfälle auf Baustellen entlang der Checkliste des
    • EU-Protokolls öffentlich zugängliche Ökobilanzen der gesamten Gebäude gemäß EN 15978
    • 50 % der Gebäude sollen aus einer Kombination von wiederverwendeten Komponenten und Baustoffen aus erneuerbaren oder recycelten Stoffen bestehen
    • Baupläne und -techniken, die die Kreislaufwirtschaft unterstützen

    Die ESG-Kriterien werden voraussichtlich alle drei Jahre überprüft. Die Erfahrungen zur Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden lassen vermuten, dass die Kriterien verschärft werden. Neben den Klimaschutzargumenten werden auch politische und wirtschaftliche Bestrebungen ins Auge gefasst, die darauf abzielen, die Kreislaufwirtschaft voranzutreiben, die Entstehung neuer Marktteilnehmenden zu begünstigen und den Wettbewerbsdruck zu erhöhen.

    Quelle

    Kreiß, L., Zabek, M., Dosch, K., Ketzler J., (2022). Baustelle Ressourcenwende Glossar

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