Alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung.
Quelle
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Als Abfall werden in der Kreislaufwirtschaft nur noch solche Stoffe bezeichnet, die nicht in einen erneuten Materiallebenszyklus eingehen können, also deponiert werden müssen. Demnach muss ein ressourceneffizientes und kreislaufgerechtes Gebäude Abfälle auf ein Minimum reduzieren. Damit sind Rückbau-/und Bauabfälle, Restbaustoffe, Verpackungsmaterialien, Nebenprodukte und Abfallproduktion über die Nutzungsphase gemeint. Zur Vermeidung sind Prozessoptimierungen, Reparierbarkeit und selektive Rückbauten förderlich.
Quelle
Kreiß, L., Zabek, M., Dosch, K., Ketzler J., (2022). Baustelle Ressourcenwende Glossar