Kreislaufwirtschaft

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    Der Begriff Kreislaufwirtschaft wird oft als Circular Economy übersetzt, deren Prinzip auf dem Kreislaufwirtschafts-/und Abfallgesetz aus dem Jahr 1996 beruht. Stoffe sollen in einer Kreislaufwirtschaft in ihren stofflichen Kreislauf geführt werden. Seit dem Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gilt auch im Gebäuderückbau das Gebot zur Vermeidung nicht wiederverwertbarer Abfälle. Durch die Ansätze der Kreislaufwirtschaft werden nun Baustoffe, Reststoffe und Abfälle, ihre Bezeichnung und der Umgang mit ihnen neu definiert. Die CE greift einen Schritt weiter, denn als ein ganzheitlich gedachtes Modell ist ein hochwertiger Umgang mit Reststoffen – ursprünglich mehrheitlich Abfall – vorgesehen. Eine Kreislaufwirtschaft bezieht sich nicht allein darauf, bei der Ausführung von Baumaßnahmen die Wiederverwendung bzw. die Verwendung von Baustoffen mit Recyclinganteil zu erhöhen, sondern sieht einen ganzheitlich zirkulären Wertschöpfungsprozess mit neuen Wirtschaftskonzepten vor. Dabei spielen alle Beteiligten der Wertschöpfungskette eine Rolle, einschließlich produzierender Unternehmen, Verkäufer*innen sowie Personen aus der Baubranche, der Architektur und dem Ingenieurwesen etc.

    Die Kreislaufwirtschaft ist eine Alternative zur linearen Wirtschaft, in der Rohstoffe abgebaut, zu Produkten verarbeitet und nach dem Ende ihrer Nutzungsphase entsorgt werden.

    Quelle

    Kreiß, L., Zabek, M., Dosch, K., Ketzler J., (2022). Baustelle Ressourcenwende Glossar

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