Das Wärmeplanungsgesetz ist gemeinsam mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Viele Kommunen in Deutschland haben bereits eine Wärmeplanung oder haben mit der Planung schon angefangen. Die Kommunen, die sich jetzt auf den Weg machen, bekommen finanzielle Unterstützung für den Planungsprozess. Die Bundesregierung stellt dafür 500 Mio. Euro bis 2028 zur Verfügung. Offen war bislang noch, über welchen Weg diese finanzielle Unterstützung erfolgen kann. Mit Kabinettbeschluss vom 8. Januar 2024 gibt es dazu nun Klarheit.
Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Seit dem 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung in Kraft. Erstmals werden damit alle Städte und Gemeinden in Deutschland eine lokale Wärmeplanung bekommen. Als Bund unterstützen wir sie bei den Planungskosten bis 2028 mit insgesamt 500 Mio. Euro. Das Geld soll unbürokratisch und schnell in den Kommunen ankommen, weshalb wir es den Ländern über erhöhte Anteile an der Umsatzsteuer zukommen lassen. Das Geld steht den Landeshaushalten damit direkt zur Verfügung. Ermöglicht wird dies durch eine Änderung im Finanzausgleichsgesetz. Der Bund wird damit sicherstellen, dass die Länder die Gelder 2024 in ihren Haushalten verbuchen können.“
Das Wärmeplanungsgesetz ist auch die Grundlage für den Quartiersansatz bei der Frage, wie der Gebäudebestand zur Einsparung von CO2 modernisiert werden kann. Beim Wärmeplanungsgesetz wird nicht das einzelne Einfamilienhaus oder Mietshaus betrachtet, sondern der ganze Stadtteil bzw. die Gemeinde. Bei der Gebäuderichtlinie auf EU-Ebene (EPBD) hatte sich die Bundesregierung für den Quartiersansatz stark gemacht. Bei der Sanierung vom Gebäudebestand soll so nicht der Einzelne überfordert, sondern das Ganze in den Blick genommen werden.