Produktkategorie-Regeln PCR-B für Asphaltprodukte
Die Asphaltindustrie geht mit der Veröffentlichung der Produktkategorie-Regeln Teil B (PCR-B) für Asphaltmischgut beim Institut Bauen und Umwelt e. V. (IBU) einen Schritt in Richtung Transparenz und Nachhaltigkeit.
Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz
Mit der PCR-B wird für die Asphaltherstellung ein standardisiertes Regelwerk zur Erstellung von Umweltproduktdeklarationen (EPDs) eingeführt, das es ermöglicht, die Umweltwirkungen von Asphaltmischgut über den gesamten Lebenszyklus hinweg transparent darzustellen. Auf dieser Basis kann dann wiederum eine weitere Reduktion der Umweltwirkungen von Asphaltmischgut systematisch angegangen werden.
Die Asphaltbranche hat in den letzten Jahren vermehrt auf die Verbesserung der Nachhaltigkeit gesetzt. Ein Beispiel ist die Wiederverwendung von Asphalt, die mit innovativen Anlagentechnologien eine nahezu vollständige Kreislaufführung ermöglicht. Auch die Einführung von temperaturabgesenktem Asphalt hat das Potenzial, den Brennstoffverbrauch und die damit verbundenen Emissionen signifikant zu senken.
Zusatzinformationen für Asphaltprodukte
Der Deutsche Asphaltverband e. V. (DAV) unterstützt diese nachhaltige Entwicklung aktiv und bietet mit einem ergänzenden Regelwerk (c-PCR) eine praxisorientierte Anleitung, um die Produktkategorie-Regeln erfolgreich anzuwenden. Das Regelwerk zeigt auf, wie Unternehmen schrittweise Umweltproduktdeklarationen für Asphaltprodukte erstellen können – von allgemeinen EPDs für Standard-Asphalt bis hin zu produktspezifischen EPDs.
PCR-B für Asphaltmischgut und ergänzendes DAV-Regelwerk c-PCR
https://www.asphalt.de/themen/umwelt/pcrs-fuer-asphaltmischgut