500.000 elektrisch betriebene Wärmepumpen jährlich hatte sich die inzwischen zerbrochene Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zum Beginn ihrer gemeinsamen Regierungszeit als Zielmarke vorgenommen. Die Ausgangslage für dieses Ziel war gut, sogar sehr gut, denn durch das ursprünglich durch die große Koalition eingeführte Gebäudeenergiegesetz (GEG) und den damit verbundenen Förderrahmen hatte sich bereits eine starke Dynamik im Bereich der Neuinstallationen von Wärmepumpen entwickelt. Unter dem Eindruck dieser Dynamik wurden schon im Jahr 2022 236.000 Geräte verkauft, im darauffolgenden Jahr waren es dann sogar 356.000. Ein neuer Rekord. Die Wärmewende schien zum Greifen nahe.
Doch anstatt diese Dynamik weiter wirken zu lassen, meinte die Ampelregierung es besser zu wissen und nahm sich vor, das bis dahin sehr erfolgreiche System aus Heizungsgesetz und Förderung zu überarbeiten. Ein schwerwiegender Fehler, der im Nachhinein nicht nur den maßgeblichen Beginn für das kommunikative Desaster, sondern wohl auch für das vorzeitige Auseinanderbrechen der Ampel darstellte. Monatelanger Streit um die konkrete Ausgestaltung der GEG-Novelle wurde zu einem Symbol des Versagens der Regierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP.
Das Ergebnis dieses verheerenden Vorgehens um die GEG-Novelle war ein viel zu komplexes und überreguliertes Gesetz [1] (Bild 1), das in der Bevölkerung nicht hinreichend verstanden und entsprechend auch nicht akzeptiert wurde. Ein wesentlicher Grund für die zahlreichen Defizite der GEG-Novelle war, dass die üblichen Beratungen im Bundestag aufgrund der Differenzen der Ampelparteien zu überstürzt stattfanden und dadurch nicht den erforderlichen Raum boten, um die Novelle in ihrer Tiefe und Komplexität hinreichend zu verstehen, zu verbessern und zu erklären. Das war politisch unklug und verfassungsrechtlich verboten.
In der Konsequenz brachen die seit Jahren steigenden Absatzzahlen für Wärmepumpen dramatisch ein. Stattdessen wurden wieder deutlich mehr fossile Heizungsträger verkauft, der Absatz von besonders klimaschädlichen Ölheizungen verdoppelte sich 2023 sogar. Für das vergangene Jahr (2024) berichtete der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) die Installation von nur noch rd. 200.000 elektrisch betriebenen Wärmepumpen. Das erklärte Ziel von 500.000 Wärmepumpen wurde damit, wie auch schon in den Jahren zuvor, erneut krachend verfehlt.
Angesichts der Anfang Januar vorgelegten Prognose zur Entwicklung der deutschen Treibhausgasemissionen durch Agora Energiewende, der zufolge die deutschen Klimaziele für das Jahr 2024 eingehalten wurden und der Ausstoß von Treibhausgasen sogar zum zweiten Mal in Folge gesenkt werden konnte, könnte man versucht sein, diese negative Entwicklung im Gebäudesektor als nicht so dramatisch zu bewerten. Dies wäre jedoch ein gefährlicher Trugschluss. Denn einerseits ist die maßgebliche Ursache für den erneuten Rückgang der Treibhausgasemissionen, neben dem starken Ausbau der erneuerbaren Energien, die schwache konjunkturelle Lage – unter der unsere Wirtschaft erheblich leidet und die wir schnellstens wieder beleben müssen –, andererseits verfehlt der Gebäudesektor, zusammen mit dem Verkehrssektor, die deutschen Klimaziele zum wiederholten Male und reißt auch die europäisch verabredeten Klimaziele im Rahmen der Effort Sharing Regulation (ESR). Letztere Verfehlung stellt ein besonderes Problem dar, da ohne eine Zielerreichung in den genannten Sektoren hohe Zahlungen im zweistelligen Milliardenbereich für den erforderlichen Kauf von Emissionszertifikaten drohen. Grund genug also, um auch im Gebäudesektor schnellstens wieder auf Kurs zu kommen.
Um aber den Teufel nicht in all seinen Details an die Wand zu malen, sei an dieser Stelle auch gesagt, dass nicht alles am GEG der Ampel grundsätzlich schlecht ist. Nur ist vieles eben leider sehr missglückt. Entsprechend bietet sich aber auch viel Raum für Verbesserungen.
Eine ganz entscheidende Verbesserung wäre es, wenn im Rahmen des GEG zukünftig die CO2-Einsparung – und nicht wie bisher der Primärenergiebedarf – als maßgeblicher Parameter für die Dekarbonisierung im Gebäudesektor herangezogen würde. Denn es sind die Treibhausgasemissionen, die das maßgebliche Problem darstellen und die reduziert werden müssen, um unsere Klimaziele zu erreichen. Der Energieverbrauch ist in diesem Kontext letztlich nur eine abgeleitete Größe.
Zudem sollte die Entscheidung, wie die CO2-Einsparung konkret erreicht werden soll, den Gebäudeeigentümern überlassen bleiben. Eine technologieoffene Regelung schafft nicht nur eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung, sie ist auch mit dem geringsten Aufwand an Bürokratie verbunden, da es keine umfangreichen und komplizierten Vorschriften erfordert, welche Lösungen wann und in welcher Kombination eingesetzt werden dürfen. Um darüber hinaus die Geschwindigkeit und Effizienz der Wärmewende zu erhöhen, wäre außerdem ein digitales Heizungsregister eine sinnvolle Neuerung.
Im Zuge der Grundsteuerreform wurden alle Besitzer von Immobilien in Deutschland dazu verpflichtet, Angaben zu ihren Immobilien zu machen. Die erhobenen Daten umfassen verschiedene Informationen, etwa die Gebäudeart, die Wohnfläche und das Baujahr des Gebäudes. Ferner wurden mit der Übermittlung der Daten auch die Eigentümer der Immobilien erfasst. Für die Erstellung eines digitalen Heizungsregisters wären zusätzlich noch Angaben zu der Heizungsart und dem jeweiligen Baujahr der Heizung erforderlich.
Als positiver Nebeneffekt ergäbe sich zusammen mit den bereits erhobenen Daten aus der Grundsteuerreform so auch ein vollständiger Datensatz für die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung, welche einen weiteren wichtigen Baustein für den Erfolg der Wärmewende darstellt.
Wurden die erhobenen Daten aus der Grundsteuerreform sowie die zusätzlichen Angaben zu der Heizungsart und ihrem Baujahr in einer Datei gespeichert, bräuchte es für das digitale Heizungsregister nur noch die jeweiligen Verbrauchsdaten. Diese könnten ebenfalls von den Immobilienbesitzern übermittelt werden.
Alle Immobilienbesitzer erhalten einmal jährlich mit ihrer Verbrauchsabrechnung eine Übersicht ihres Energieverbrauchs. Diese Abrechnungen könnten die Energielieferanten zukünftig mit einem QR-Code ausstatten, den die Immobilienbesitzer scannen und anschließend ihre entsprechenden Verbrauchsdaten ganz einfach über eine App in das Gebäudeenergieregister (entstanden aus den übermittelten Daten der Grundsteuerreform sowie den zusätzlichen Angaben zur Heizung) eintragen. Und schon hätten wir das digitale Heizungsregister.
Mit Blick auf die Wärmewende wäre solch ein Register von sehr großem Vorteil, da nun die größten Energieeinsparpotenziale kategorienscharf herausgefiltert werden könnten. Ferner ließe sich die Förderung instrumentenscharf nach der Art der neuen Heizung und – maßgeblich – nach der Höhe der CO2-Einsparung bemessen. Immobilienbesitzer könnten sich so technologieoffen für diejenige Lösung entscheiden, die für ihr Gebäude und ihre jeweilige Situation die beste ist.
Zudem könnte die Wärmewende sozial gerechter gestaltet werden, da aus den gespeicherten Daten auch Rückschlüsse auf den ungefähren Wert der jeweiligen Immobilie gezogen werden könnten. Mit Blick auf die Förderung von Maßnahmen ließe sich auf der Basis dieser Daten auch eine soziale Staffelung etablieren.
Schließlich würde es ein digitales Heizungsregister auch ermöglichen, Anträge digital einzureichen und zu bearbeiten. Damit würde Deutschland auch bei der Digitalisierung einen entscheidenden Schritt weiterkommen.
Und neben all den bereits genannten Vorteilen würde das digitale Heizungsregister auch Raum bieten für die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. So wäre etwa ein Pachtmodell denkbar, wie es im Bereich von PV-Anlagen durch das Berliner Unternehmen Enpal entwickelt wurde.
Ob ein digitales Heizungsregister in der nächsten Legislaturperiode tatsächlich eingeführt wird, muss sich zeigen. Ein Fortschritt für die Wärmewende wäre aber auch schon die Rückkehr zum alten GEG und dem damit verbundenen überschaubaren Förderrahmen der großen Koalition. Was die Frage nach dem maßgeblichen Parameter in der Dekarbonisierung des Gebäudesektors betrifft, hat sich Mitte November des vergangenen Jahres auch Bundesbauministerin Klara Geywitz zu Wort gemeldet und u. a. angekündigt, die CO2-Emissionen zukünftig als Maßstab für das GEG verwenden zu wollen. Das GEG sei zu komplex und habe zu viele Einzelvorschriften. Diese Beschreibung ist zweifellos zutreffend.
Um die Wärmewende nun zügig wieder auf Kurs zu bringen, müssen die ideologischen Grabenkämpfe um die Ausrüstung der deutschen Heizungskeller schnellstens beendet werden. Es braucht eine gemeinsame Initiative und eine klare Kommunikation, um in der Bevölkerung wieder Vertrauen für moderne klimafreundliche Heizungen zu schaffen.
Literatur
- UBA (2024) Das neue Gebäudeenergiegesetz – Ihr Weg zu einer Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien [online]. Dessau-Roßlau: Umweltbundesamt. [Stand: Oktober 2024]
Autor:in
Thomas Heilmann, MdB, thomas.heilmann@bundestag.de
Vorsitzender KlimaUnion e. V., Berlin
www.klimaunion.de
Lesen Sie auch den Meinungsbeitrag „Heizen muss klimafreundlicher werden und bezahlbar bleiben“ von Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Berlin).
Eine Übersicht zur aktuellen Diskussion um Energieverbrauch, Treibhausgasemissionen und Lebenszyklusbetrachtung lesen Sie im Editorial „Treibhausgas oder Energie?” von Dr. Bernhard Hauke, Chefredakteur nbau.