Leitfaden für Planungsbranche zur Berichterstattungspflicht ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 greift die EU-Taxonomie und wird die deutsche Wirtschaft in vielen Bereichen neu prägen. Als Klassifikationssystem der EU bewertet sie wirtschaftliche Aktivitäten nach ihrem Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit und setzt Standards für nachhaltiges Bauen. Diese klare Regelung soll auch den Zugang zur Finanzierung nachhaltiger Projekte vereinfachen.
Gerade für die Planungsbranche bringt die EU-Taxonomie umfassende Veränderungen mit sich. Sich mit den Anforderungen an die Berichterstattung vertraut zu machen, wird für Architektur- und Ingenieurbüros unverzichtbar. Um die Branche auf diese neuen Vorgaben vorzubereiten, haben die Bundesarchitektenkammer und der Verband Beratender Ingenieure einen praxisorientierten Leitfaden entwickelt. Dieser unterstützt Planungsbüros dabei, sich in den komplexen Dokumenten der EU-Taxonomie zurechtzufinden und gibt konkrete Hinweise zur Umsetzung der Standards. So können Planungsbüros ihre Bauherren, die der Berichterstattungspflicht unterliegen, gezielt und kompetent beraten.
EU-Taxonomie für Planungsbüros
BAK, VBI (2024)
https://www.vbi.de/wp-content/uploads/2024/11/EU-Taxonomie-fuer-Planungsbueros-BAK-VBI.pdf