BDB begrüßt Gebäudetyp-E-Gesetz

Geplante Anpassungen im Bürgerlichen Gesetzbuch

Die Wohnungsnot zählt zu den drängendsten sozialpolitischen Herausforderungen und birgt ein erhebliches Konfliktpotenzial in der Gesellschaft. Der BDB setzt sich seit vielen Jahren aktiv dafür ein, Lösungen und Vorschläge zur Bewältigung der Wohnungsbaukrise zu entwickeln, oft in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren. Speziell im Fokus steht der soziale Wohnungsbau, da die sozial benachteiligten Gruppen unter den stark steigenden Mietpreisen besonders leiden. 

Zu den wesentlichen Kostentreibern zählen neben der Zinsentwicklung, der Rohstoffknappheit und dem Fachkräftemangel auch bürokratische Hürden, gesetzliche Anforderungen und überzogene Baustandards, die in Normen und technischen Vorgaben festgelegt sind. Dies hat oft den Blick auf einfachere Lösungen, Reduktion und Suffizienz verstellt. 

Im Juni veröffentlichte das BMJ nun den Referentenentwurf zur Novellierung des BGB im Hinblick auf die rechtssichere Umsetzung des sog. Gebäudetyp-E

Der BDB begrüßt den Ansatz des Referentenentwurfs, nicht mehr alle bautechnischen Vorschriften als anerkannte Regel der Technik zu definieren, da diese sonst automatisch als vertraglich geschuldeter Leistungsinhalt gelten. Zudem wird die Erleichterung von Beschaffenheitsvereinbarungen und Abweichungen positiv bewertet. 

Allerdings sollte die Gesetzesänderung von Anpassungen im Normungswesen, einer Vereinheitlichung der Bauordnungen und einer größeren Technologieoffenheit im Bereich Klimaschutz begleitet werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Ziele des Gesetzgebungsvorhabens nicht oder nur unzureichend erreicht werden.


BDB-Stellungnahme Gebäudetyp-E-Gesetz

https://www.baumeister-online.de/app/uploads/2024/09/BDB_Stellungnahme_GTyp_E-G2024.pdf

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