EU-Entscheidung zur Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie: Klimaziele müssen bezahlbar sein
Zur Entscheidung des Europäischen Parlaments zur Gebäudeenergieeffizienz sagt Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie: „Es steht außer Frage, dass die Emissionen im Gebäudebereich gesenkt und dafür die Sanierungsraten erhöht werden müssen. Ein guter und effizienter Sanierungsfahrplan bedeutet aber nicht nur, Klimaziele zu erreichen, sondern auch auf dem wirtschaftlichsten Weg dorthin zu gelangen. Kosteneffizienz muss die Richtschnur sein. Da sowohl Gebäude als auch ihre Anbindung an Energie und Wärme sehr unterschiedlich sind, ist es wichtig, für jede Situation den optimalen Dreiklang aus Gebäudehülle, Gebäudetechnik und Anschlussmöglichkeiten für erneuerbare Energien und Wärme zu ermitteln. Wenn dieses Prinzip beachtet wird, sind auch die Aufwendungen für die Eigentümer, etwa für die Wohnungsbaugesellschaften, die günstigen Mietraum bereitstellen, leistbar. Denn jede staatliche Vorgabe kann nur dann erfolgreich sein, wenn die wirtschaftliche Umsetzbarkeit gewährleistet ist – diese wiederum ist die Grundlage für bezahlbare Mieten.“
Positiv sei deshalb, dass die Sanierungsziele im Rahmen sog. Quartiersansätze erreicht werden können, anstatt Einzelgebäude teuer zu ertüchtigen. Darüber hinaus sei es gut, dass ein Rechtsrahmen für die Lebenszyklusbetrachtung von CO2-Emissionen im Hochbau geschaffen wurde.
„Die Bundesregierung muss nun konsequent die Umsetzung der Gebäuderichtlinie angehen und einen verlässlichen Rahmen bereitstellen, der sowohl die Kleinteiligkeit und Undurchsichtigkeit der Förderlandschaft korrigiert als auch vermeidet, dass wir auf nationaler Ebene eine Debatte über überambitionierte Mindestziele führen und damit die Sanierungspflicht durch die Hintertür wieder Einzug hält. Dies schreckt Investoren ab, lässt Eigentümer hilflos zurück und führt dazu, dass die Sanierungstätigkeit weiter zurückgeht. Sonst stehen die Arbeitsplätze, die nun in der Baukrise abgebaut werden, für zukünftige Aufgaben in der Sanierung nicht mehr zur Verfügung.“