KWW-Musterleistungsverzeichnis, KWW-Dienstleisterverzeichnis und KWW-Datenkompass
Seit diesem Jahr ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) in Kraft. Auch wenn die Umsetzung in Landesrecht in weiten Teilen noch aussteht, haben die rd. 10.700 Kommunen eine klare Aufgabe: Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnenden müssen bis Mitte Juni 2026 einen kommunalen Wärmeplan (KWP) erstellen, kleinere Kommunen bis Mitte 2028. Neben anderen Unterstützungsangeboten bietet das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) der Deutschen Energie-Agentur auf seiner Webseite www.kww-halle.de drei neue Werkzeuge an, die Kommunen in der Vorbereitung und Durchführung ihrer Wärmeplanung konkret unterstützen.
Robert Brückmann, Leiter des KWW sagt: „In unserer täglichen Arbeit sehen wir, dass viele Kommunen nach Vorlagen, Beispielen und Vergleichswerten suchen, an denen sie sich in ihrer Wärmeplanung orientieren können. Darauf reagieren wir mit unserem Dreiklang aus Musterleistungsverzeichnis, Dienstleisterverzeichnis und Datenkompass. Im Laufe des Jahres werden wir diesen Werkzeugkasten noch weiter ausbauen, um die kommunale Wärmeplanung zu vereinfachen.“
KWW-Musterleistungsverzeichnis: einfacher ausschreiben
Der kommunale Wärmeplan wird zumeist im Auftrag der Kommune durch einen externen Dienstleister erstellt. Diese Dienstleistung muss ausgeschrieben werden. Das KWW-Musterleistungsverzeichnis (MLV) dient als Vorlage für die Ausschreibung und kann an die Rahmenbedingungen der jeweiligen Kommune angepasst werden. Die aktuelle Version des KWW-Musterleistungsverzeichnisses richtet sich an Kommunen, die bis zum 4. Dezember 2023 einen Fördermittelantrag über den Förderschwerpunkt 4.1.11 Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung der Kommunalrichtlinie eingereicht haben. Es konkretisiert die Leistungen, die in der Kommunalrichtlinie und ihrem Technischen Annex nur grob umrissen sind. Außerdem wurden die Anforderungen, die sich aus dem Wärmeplanungsgesetz ergeben, nach Möglichkeit berücksichtigt. Kommunen erhalten mit diesem Musterleistungsverzeichnis einen besseren Überblick über den Umfang der KWP. Dienstleistungsunternehmen erleichtert das Verzeichnis wiederum die Angebotserstellung. Insgesamt sorgt das KWW-Musterleistungsverzeichnis für eine bessere Vergleichbarkeit der Angebote, was sowohl der Kommune als auch den Bietern zugutekommt.
KWW-Dienstleisterverzeichnis: Anbieter effizient finden
Das KWW-Dienstleisterverzeichnis fördert den Austausch zwischen Kommunen und Dienstleistungsunternehmen, z. B. in der Vorbereitung der kommunalen Wärmeplanung. Es dient als erste Übersicht potenzieller Dienstleister und ermöglicht es Kommunen, die Anbieter basierend auf ihren Anforderungen nach Leistungsspektrum und Region zu filtern. Kurzprofile bieten einen groben Eindruck der Anbieter. Detaillierte Informationen können auf den jeweiligen Internetseiten abgerufen werden.
KWW-Datenkompass: Quellenlage klären
Die Kommunale Wärmeplanung basiert auf Daten: z. B. Details zur Bebauungsstruktur, Verbrauchsdaten und Wärmequellen. Die meisten dieser Daten existieren, jedoch nicht an einem Ort. Der KWW-Datenkompass gibt einen Überblick, wer welche Daten liefern muss, und hilft dabei, die Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bei den jeweiligen Datenhaltern abzufragen. Das KWW erarbeitet und aktualisiert die bundeslandspezifischen Übersichten u. a. im Austausch mit den Landesenergieagenturen und stellt diese sukzessive auf seiner Webseite zur Verfügung. Im Laufe des Jahres wird das KWW dieses Angebot zu einer Metadatenbank ausbauen, mit deren Hilfe die hier angesprochenen Daten direkt abgerufen werden können.