Deklaration von Umweltindikatoren wird schrittweise verpflichtend
Die neue Bauproduktenverordnung (Construction Products Regulation – CPR) wurde am 10. April 2024 vom Plenum des Europäischen Parlaments mit großer Mehrheit angenommen. Die Annahme durch den Rat wird nun zeitnah erwartet. Die Veröffentlichung der neuen Verordnung im EU-Amtsblatt erfolgt voraussichtlich im Herbst 2024. Danach tritt sie in Kraft.
Die zentralen Akteure im Gesetzgebungsverfahren waren bemüht, den Binnenmarkt für Bauprodukte mit der neuen Bauproduktenverordnung voranzubringen. Es gibt nun eine Perspektive, dass es mit einem geregelten Prozess und eindeutigen Verantwortlichkeiten einen neuen Schub gibt. Das Abstimmungsergebnis ist auch ein Erfolg für den Berichterstatter, MdEP Christian Doleschal.
Gleichzeitig hat der Green Deal erwartungsgemäß die neue Bauproduktenverordnung beeinflusst: Die Deklaration von festgelegten Umweltindikatoren wird für Bauprodukte schrittweise verpflichtend. Weiterhin gehören produktinhärente Anforderungen sowie die konkrete Umsetzung des digitalen Produktpasses zu den Neuerungen. Es ist noch nicht sicher, ob bestehende Muster-EPDs von Verbänden auch unter der neuen Bauproduktenverordnung akzeptiert und von den Unternehmen in Bezug genommen werden können. Die neue Bauproduktenverordnung wird in den kommenden Jahren mit sekundärer Rechtsetzung konkretisiert werden.