Bündnis Sustainable Bavaria fordert Bepreisung von Klimaauswirkungen
Bei der Planung eines Neubaus und bei der Abwägung eines Abrisses müssen stets die Klimaauswirkungen systemisch bewertet und eingepreist werden – das fordert das Bündnis Sustainable Bavaria, ein breiter Zusammenschluss wichtigster Player der bayerischen Baubranche. „Derzeit kann jeder, der das möchte, sein Haus abreißen und damit graue Energie vernichten und Sondermüll erzeugen. Das kann so nicht weitergehen!“, sagt Prof. Norbert Gebbeken, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und Initiator von Sustainable Bavaria.
Als graue Energie bezeichnet man die Energie, die für Herstellung, Transport, Lagerung und Entsorgung eines Bauwerks und seiner einzelnen Bauteile entsteht. Bei Berücksichtigung dieser grauen Energie ist die Nutzung eines Bestandsgebäudes über den gesamten Lebenszyklus hinweg daher häufig auch dann nachhaltiger, wenn bspw. das Haus deutlich mehr geheizt werden muss als ein Neubau.
Das Bündnis Sustainable Bavaria tritt für die Bewertung und Einpreisung von Klimaauswirkungen bei Gebäuden ein. „Der Abriss von Gebäuden muss genehmigungspflichtig und CO2-bilanziert werden“, fordert Prof. Gebbeken. „Außerdem muss bei der Planung eines Bauprojekts und bei der Vergabe des Auftrags eine CO2-Bilanzierung und Bepreisung verbindlich sein“, so Gebbeken weiter.
Entscheidender Faktor für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Baumaßnahmen muss aus Sicht von Sustainable Bavaria der Blick auf den gesamten Lebenszyklus eines Bauwerks sein. Bei der Lebenszyklusbetrachtung wird die Energiebilanz über die komplette Nutzungsdauer des Gebäudes betrachtet. Bisher werden zumeist die reinen Erstellungskosten als Kenngröße für die Wirtschaftlichkeit genommen.
„Damit Bayern klimaneutral werden kann, brauchen wir dringend eine digitale und ökologische Transformation der Bauwirtschaft. Dazu müssen wir Wirtschaftlichkeit neu denken. Die CO2-bilanzierten Lebenszykluskosten sind wichtiger als die Erstellungskosten. Die Lebenszykluskosten müssen daher die Entscheidungsgrundlage für oder gegen den Bau eines Gebäudes sein“, erklärt Prof. Norbert Gebbeken.
Prof. Norbert Gebbeken dazu auf YouTube: https://youtu.be/I4gf2s3Z88M