Bestandserhalt zur nachhaltigen Nutzung bestehender Ressourcen
Die Bundesarchitektenkammer hat an Bundesbauministerin Klara Geywitz einen konkreten Vorschlag für eine neue Musterbauordnung übergeben. Der Vorschlag zeigt auf, wie die Bauordnungen der Länder angepasst werden müssen, damit der Bestandserhalt im Sinne der nachhaltigen Nutzung natürlicher und bestehender Ressourcen gefördert wird. Weiterhin soll die Nachverdichtung im Bestand und Quartier erleichtert und in diesem Zuge auch ein starker Fokus auf grüne Infrastruktur gelegt werden. Ziel ist eine kompakte Stadt- und Siedlungsstruktur mit qualitätvollen Freiräumen bei möglichst viel Erhalt von Bausubstanz.
„Die neue Musterbauordnung schlägt überfällige Erleichterungen für Abweichungen sowohl für den Bestand als auch für innovative ressourcensparende Bauweisen im Neubau vor. Außerdem plädieren wir für eine Beibehaltung von Anforderungen aus der Entstehungszeit des Gebäudes im Bestand, wenn dies nicht allgemeinen Schutzzielen der Bauordnung entgegensteht“, erläutert Andrea Gebhard, Präsidentin der BAK. „Um die Klimaziele zu erreichen, muss dem Gebäudesektor eine Kehrtwende hin zu einer neuen Umbaukultur gelingen. Das schließt Neubau natürlich nicht aus. Aber die Zeiten, in denen erhaltenswerter Bestand abgerissen wird, müssen endlich vorbei sein.“
Weitere zentrale Forderungen
- Aufstockungen und Nutzungsänderung durch Beibehaltung von Anforderung der ursprünglichen Gebäudeklasse sollen erleichtert werden
- Einführung eines eigenen Paragrafen zum Bestand, um auf dessen Besonderheiten einzugehen
- Regelung zur ganzheitlichen Lebenszyklusbetrachtung beim Rückbau von Gebäuden sowie grundsätzlich für Neubauten in einem bundeseinheitlichen Gebäuderessourcengesetz
- Einführung des qualifizierten Freiflächenplans (QFP) zum gebündelten Nachweis von Regenwasserretention, zur Förderung der Artenvielfalt und der Vermeidung von Hitzeinseln auf beplanten Grundstücken
Änderungsvorschlag der BAK zur MBO
https://bak.de/wp-content/uploads/2023/05/Aenderungsvorschlag-der-BAK-zur-MBO_Endf-15-5-23.pdf