Mehr Kosten, mehr Zeit, mehr Ressourcen, die auf der Deponie landen
Das Bundeskabinett hat die erste Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) beschlossen. Sie ist Teil der sog. Mantelverordnung, die nach 15 Jahren Beratung am 1. August 2023 in Kraft treten wird. Die Bundesregierung setzt damit rechtliche Korrekturen und Klarstellungen für den Vollzug der Verordnung um.
„Es ist kein gutes Zeichen, wenn Verordnungen bereits vor Inkrafttreten novelliert werden müssen. Mehr noch: Mit der Ersatzbaustoffverordnung werden die gesteckten Erwartungen hinsichtlich der Kreislaufwirtschaft insgesamt nicht erfüllt. Vielmehr steuern wir auf einen undurchdringbaren Dschungel an Nachweisen, Rechtsunsicherheiten und unterschiedlichen Auslegungen in allen 16 Bundesländern zu, die komplett an der Baupraxis vorbeigehen. Dadurch werden nicht nur Kosten und Zeitaufwände erhöht. Ich gehe auch stark davon aus, dass künftig sogar mehr Ressourcen auf die Deponien gefahren werden als heute“, kritisiert Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie.
Verantwortlich dafür ist nicht zuletzt, dass Ersatzbaustoffe bis zum Einbau weiterhin grundsätzlich als Abfall gelten sollen, mit allen abfallbezogenen Rechtspflichten wie etwa einer Anzeigepflicht für Transporte und potenzieller Genehmigungspflicht von Zwischenlagern. Eine von Bundesumweltministerin Steffi Lemke angekündigte Abfall-Ende-Verordnung, die dazu dienen sollte, die Stigmatisierung wichtiger Rohstoffe aufzulösen, liegt trotz Festlegung im Koalitionsvertrag nicht vor. „Gerade diese Stigmatisierung führt dazu, dass öffentliche Auftraggeber Recyclingmaterialien weiterhin explizit von ihren Ausschreibungen ausschließen. So kommt die Kreislaufwirtschaft im Bauwesen aber nicht voran“, so Müller.
Hintergrund: Die neue Ersatzbaustoffverordnung setzt Änderungen um, die an der Baupraxis vorbeigehen. So sind etwa je nach Entsorgungsweg unterschiedliche und neue Analyseverfahren vorgeschrieben, die zum Teil länger als eine Woche Zeit erfordern. Für über 1700 mobile Aufbereitungsanlagen wird bspw. bei jedem Wechsel der Baumaßnahme erneut ein Eignungsnachweis gefordert.
Ursächlich dafür ist, dass die EBV insgesamt zu wenig am Ziel der Kreislaufwirtschaft orientiert ist. Auch weil Grenzwerte sehr niedrig festgelegt sind, werden künftig Abfälle deponiert werden müssen, die bislang noch verwertet werden könnten. Hierdurch werden Entsorgungskosten, insbesondere infolge knapper Deponiekapazitäten, weiter steigen und das Bauen weiter unnötig verteuert.