Aktueller Standard für Facility-Service-Verträge

Nachhaltiger Immobilienbetrieb im Fokus

Nachhaltig gebaute oder sanierte Gebäude brauchen auch einen nachhaltigen Betrieb. Aber gerade Ausschreibungen für Facility Services und die korrespondierende Vertragsgestaltung sind komplexe Prozesse. Orientierung beim Erstellen und Umsetzen rechtsverbindlicher Vereinbarungen bieten der vom Deutschen Verband für Facility Management (gefma) seit 2003 etablierte Mustervertrag Facility Services und die Leistungsbeschreibung Facility Services (GEFMA 510 und GEFMA 520). Jetzt ist die Neuauflage erschienen.

Nachhaltigkeit der Facility-Management-Leistungen ist in den Neuauflagen von GEFMA 510 und GEFMA 520 ein zentrales Thema
Quelle: AdobeStock

Natürlich ist in der aktuellen Ausgabe die Nachhaltigkeit der Facility-Management-Leistungen ein zentrales Thema: „Der nachhaltige Betrieb von Immobilien ist schon lange Bestandteil des Mustervertrags. Er bekommt nun durch neue europäische und nationale Gesetze eine immer größere Bedeutung“, erklärt Klaus Forster, einer der beiden Leiter des gefma-Arbeitskreises Ausschreibung und Vergabe. In der aktualisierten Version der Richtline GEFMA 510 gibt es daher Empfehlungen zu einem strukturierten ESG-Berichtswesen, die der transparenten Nachweispflicht der EU-Taxonomie entsprechen.

Mit dem Mustervertrag Facility Services hat gefma eine auch in juristischen Fachkreisen etablierte Vorlage und wertvolle Arbeitshilfe für die Gestaltung von FM-Verträgen entwickelt. Erstmals enthält der Mustervertrag (GEFMA 510) neben den aktuellen Aspekten zum nachhaltigen FM auch rechtliche Vorgaben zur Qualitätssicherung für das Verhältnis zwischen Auftraggebern und FM-Dienstleistern. Auch wenn entsprechende Vereinbarungen wie Service-Level-Agreements oder Bonus-Malus-Regelungen sehr individuell sind, liefert der Mustervertrag praxisnahe Beispiele, die sich gut an die individuellen Bedürfnisse anpassen lassen.

Auch die Leistungsbeschreibung für Facility Services (GEFMA 520) wurde grundlegend überarbeitet und neu aufgelegt. Sie bietet zusammen mit dem Mustervertrag eine ideale Basis für die Ausschreibung und Vergabe von Dienstleistungen rund um die Immobilienbewirtschaftung. Vor dem Hintergrund der EU-Taxonomie ist ESG nun fester Bestandteil der 140 Seiten umfassenden Publikation. Die beschriebenen FM-Leistungen berücksichtigen in der aktuellen Auflage die Vorgaben des europäischen Green Deal.

Eine weitere Neuerung: Die aktuelle Leistungsbeschreibung nimmt auch den Start und die Beendigung der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Facility-Management-Dienstleister in den Fokus. „Hierbei kommt es in der Regel zu erforderlichen Einmalleistungen. Damit diese vertraglich verlässlich geregelt sind, erläutert die Leistungsbeschreibung Facility Services die notwendigen Aufgaben für Auftraggeber und Dienstleister detailliert, sodass ein reibungsloser, verbindlicher Prozessablauf gewährleistet ist“, erläutert Wolfgang Inderwies, der den für die Publikationen verantwortlichen gefma-Arbeitskreis gemeinsam mit Forster leitet.

GEFMA 520 Leistungsbeschreibung Facility Services und GEFMA 510 Mustervertrag Facility Services sind inhaltlich aufeinander abgestimmt. Deshalb empfehlen die Experten der gefma, beide Dokumente einzusetzen, um eine gesicherte Grundlage für die Vergabe von FM-Services zu haben. Zum Mustervertrag wird als erläuterndes Werk ein umfangreicher Leitfaden (GEFMA 510-1) mitgeliefert. Dieser erläutert viele Regelungen und deren Anwendung und gibt auch Nichtjuristen einen Einblick in die Grundlagen des Vertragsrechts im Facility Management.

Beide Richtlinien sind für Mitglieder ab sofort im Online-Shop von gefma zum Download erhältlich. Nichtmitglieder können sie dort ebenfalls erwerben: www.gefma.de/shop

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