Umweltprodukt­deklarationen (EPD)

Umweltproduktdeklarationen (engl. Environmental Product Declarations – EPD) dokumentieren die Umwelt- und Gesundheitswirkungen von Bauprodukten und sind quasi eine Darstellung der Ökobilanz auf Baustoffebene. Sie werden vom jeweiligen Produ­zenten erstellt und nach erfolgreicher unabhängiger Verifizierung veröffentlicht. Wichtigster EPD-Programmhalter in Deutschland ist das Institut Bauen und Umwelt e. V. (IBU). Dieses lässt eine unabhängige Verifizierung der EPDs nach ISO 14025 durch externe Dritte durchführen und garantiert damit eine hohe Qualität der angegebenen Informationen.

EPDs basieren auf Normen und Regeln

Der Aufbau von Umweltproduktdeklarationen wird in verschiedenen Normen und Regeln vorgegeben. DIN EN 15804 [1] fungiert als Basis-Norm und gibt den grundsätzlichen Aufbau von EPDs vor. Sie definiert auch, welche Umweltwirkungen und Lebenszyklusphasen in EPDs deklariert werden müssen. Weiterhin enthält sie Anforderungen an die Berechnung der Umweltdaten.

Für die meisten Produktgruppen gibt es harmonisierte Normen, die produktspezifische Anforderungen und Berechnungsvorgaben enthalten. Sie definieren bspw., welche Einheit (m², m³, kg usw.) bei der Deklaration einzuhalten oder wie viel Verschnitt bei der Berechnung der Umweltdaten einzuberechnen ist.

Schließlich gibt es auch noch vom EPD-Programmhalter entwickelte sog. Produktkategorieregeln (engl. Product Category Rules – PCR). Diese orientieren sich an den genannten Normen und geben den EPD-Erstellern vor, welche Angaben in welchen Kapiteln enthalten sein müssen und welche Vorgaben bei der Deklaration zu beachten sind.

Wesentliche Inhalte

Basis jeder EPD ist eine Ökobilanzierung, bei der die Umweltwirkungen der Produkte, bspw. ihr Treibhauspotenzial und ihr Primärenergiebedarf, berechnet werden. Darüber hinaus enthalten EPDs Zusatzinformationen, die dabei helfen, die Umwelt- und Gesundheitsfreundlichkeit eines Produkts einzuschätzen. Hierzu gehören neben der Produktdefinition das Anwendungsgebiet des Produkts sowie u. a. Angaben zu Grundstoffen, technischen Daten, Informationen zur Nutzungsdauer und Nachnutzungsphase wie Sammelrate oder Recyclingrate und Nachweise zur Güte- und Qualitätssicherung. Der Umfang der EPDs kann je nach EPD-Art, Programmhalter und Hersteller schwanken. Kern-EPDs beinhalten nur die in EN 15804 geforderten Informationen. Die Programmhalter verlangen in ihren PCRs häufig Zusatzangaben wie z. B. zu besonders besorgniserregenden (SVHC) oder gesundheitsschädlichen (CMR) Stoffen oder Ergebnisse von Emissionsmessungen, die u. a. für Nachhaltigkeitszertifizierungen relevant sind.

EPDs sind keine Zertifikate

Im Gegensatz zu anderen Umweltzeichen, bspw. dem Blauen Engel, sind EPDs keine Zertifikate. Sie beschreiben die Produkte hinsichtlich ihrer Umweltwirkungen, bewerten sie aber nicht. Das Vorhandensein einer EPD sagt demnach nichts darüber aus, ob das Produkt aus ökologischer und gesundheitlicher Sicht gut oder schlecht bzw. besser oder schlechter als vergleichbare Produkte ist.

Anwendung

Die Erstellung einer EPD ist eine freiwillige Leistung der Hersteller und dient im Wesentlichen dazu, Bauherren, Planenden und anderen umfassende Informationen zu umwelt- und gesundheitsrelevanten Aspekten der von ihnen hergestellten Produkte übersichtlich darzustellen.

Die in der EPD deklarierten Umweltwirkungen werden u. a. von Planern und Nachhaltigkeitsexperten zur Erstellung bzw. Berechnung der Ökobilanz eines Gebäudes oder eines Bauwerks verwendet. Die Gebäude-Ökobilanz wird dann z. B. verwendet, um ein Nachhaltigkeitszertifikat für das Gebäude (z. B. BNB, DGNB, LEED, QNG) zu erhalten. Die Ökobilanz, welche eine Grundlage für EPDs ist, wird von den Herstellern auch genutzt, um ihre Produktion zu optimieren und Produkte mit besseren Umwelteigenschaften zu entwickeln.

EPDs dienen nicht dazu, Baustoffe untereinander zu vergleichen. Die Bewertung der Produkte sollte nur auf Bauwerksebene durchgeführt werden und muss stets auch die technischen Eigenschaften berücksichtigen. Ein Vergleich von Baustoffen auf Basis ihrer EPDs ist nur in Ausnahmefällen sinnvoll, bspw. bei technisch identischen Produkten unterschiedlicher Hersteller, und sollte nur von Expert:innen vorgenommen werden.

Das gesamte Glossar ist zu finden unter www.nbau.org/glossar.


Literatur

  1. DIN EN 15804 (2022) Nachhaltigkeit von Bauwerken – Umweltproduktdeklarationen – Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. Berlin: Beuth. Ausgabe März 2022.

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