Sanierungsförderung des Bundes: Änderungen in 2023

Zuschüsse für das Sanieren in Eigenleistung

In 2023 sind zahlreiche Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Im Rahmen der Bundesförderung erhalten Hauseigentümer:innen Zuschüsse und Kredite für energetische Sanierungsmaßnahmen am Haus. Künftig werden die Materialkosten von Eigenleistungen bezuschusst. Wer selbst saniert, erhält bspw. für Dämmmaterialien Zuschüsse von bis zu 20 % vom Staat. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Weitere wichtige Änderungen sind: Wer ein energetisch besonders schlechtes Haus umfassend saniert, profitiert von einem höheren Tilgungszuschuss beim Kredit. In den kommenden Jahren werden die Mindestanforderungen bei Effizienz und Geräuschemissionen von Wärmepumpen verschärft. Bei Biomasseanlagen sinken die zulässigen Feinstaubwerte. Neu hinzugekommen ist außerdem ein Bonus für die serielle Sanierung. Insgesamt gilt: Die Sanierungsförderung ist weiterhin sehr attraktiv.

Wer selbst saniert, erhält Fördergeld – unter bestimmten Bedingungen

Der Staat übernimmt bei einer Eigenleistung an der Gebäudehülle seit Anfang des Jahres bis zu 20 % der förderfähigen Kosten. Finanziell gefördert werden nur Materialkosten, die direkt mit der Sanierungsmaßnahme in Verbindung stehen. Ein Energieeffizienzexperte oder ein Fachbetrieb müssen die fachgerechte Durchführung sowie die korrekte Auflistung der Materialkosten bestätigen.

Ein Energieeffizienzexperte kann beraten und für eine fachgerechte Durchführung sorgen
Quelle: Zukunft Altbau

Wichtig ist auch: Auf den Rechnungen muss der Name des Antragstellers stehen, sie dürfen ausschließlich förderfähige Posten enthalten, eine Barzahlung der Rechnungen ist nicht zulässig.

Ohne Fachkenntnisse ist der Heizungstausch in Eigenregie nicht empfehlenswert

Frank Hettler
Zukunft Altbau

Der Zuschuss für Eigenleistungen gilt für alle förderfähigen Sanierungsmaßnahmen, also auch für den hoch geförderten Heizungstausch. Hier gibt es bis zu 40 % Förderung. „Ohne entsprechende Fachkenntnisse ist der Heizungstausch in Eigenregie jedoch nicht empfehlenswert“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Dies sollten nur Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer machen, die eine entsprechende Ausbildung haben und etwa in einem Heizungsfachbetrieb arbeiten.“

Förderung von Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen

Bei Einzelmaßnahmen liegt der Förderbetrag weiterhin i. d. R. bei 15–20 %. Diese Sätze gelten für Dämmmaßnahmen an Fassade, Dach und Kellerdecke sowie für neue Fenster und Lüftungsanlagen. Beim Heizungstausch gibt es zwischen 10 % und 40 % Förderung – der Fördersatz ist abhängig von der Art des alten Heizkessels und der neuen Heizungstechnik. Ein Beispiel: Für eine Erdwärmepumpe sind bis zu 40 % Zuschuss möglich, wenn sie eine alte Gas- oder Ölheizung ersetzt.

Bei der Förderung von neuen Heizungen sind die technischen Anforderungen zum Jahreswechsel gestiegen: In geförderten Effizienzhäusern dürfen neu installierte Biomasseanlagen nur dann eingesetzt werden, wenn sie einen Feinstaubausstoß von 2,5 mg/m³ nicht überschreiten. Dies entspricht dem Anforderungswert für den bisherigen Innovationsbonus bei der Förderung von Einzelmaßnahmen. Die im Regelfall mit 20 % geförderten Biomasseheizungen können zudem nur noch gefördert werden, wenn sie etwa mit einer Solarthermieanlage oder Wärmepumpe kombiniert werden.

Ab Januar 2024 gelten bei geförderten Effizienzhäusern mit Luft-Wasser-Wärmepumpen verschärfte Anforderungen an die Geräuschemissionen des Außengeräts. Sie müssen mindestens 5 dB niedriger sein als nach der EU-Ökodesign-Verordnung vorgegeben. Ab 1. Januar 2026 soll die Differenz auf 10 dB steigen. Ab 2028 dürfen in Wärmepumpen außerdem ausschließlich natürliche Kältemittel einsetzt werden.

Gelder für Komplettsanierungen

Bei Gesamtsanierungen bietet der Bund seit Anfang des Jahres eine Förderung in Höhe von 5 % bis 45 % – zusätzlich gibt es eine Zinsvergünstigung in einer Größenordnung von 15 %. „Ein Grund für die bessere Förderung ist der höhere Worst-Performing-Building-Bonus“, erklärt Hettler. „Diesen Bonus gibt es für bislang weitgehend unsanierte Gebäude, die im Energieausweis in die Effizienzklasse H eingeordnet sind.“ Er wurde von 5 auf 10 Prozentpunkte angehoben.

Eine weitere Verbesserung gibt es für Wohngebäude, die seriell saniert werden. Der Bonus Serielle Sanierung in Höhe von 15 Prozentpunkten kann bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 55 oder 40 zusätzlich in Anspruch genommen werden. Dabei gelten spezielle Bedingungen, etwa die Nutzung von automatisiert vorgefertigten Fassaden- und Dachelementen. Die serielle Sanierung eignet sich insbesondere für mehrere baugleiche Wohngebäude.

Zu beachten gilt: Eine Effizienzhaus-Förderung mit der attraktiven Einzelmaßnahmenförderung Heizungstausch zu kombinieren, ist nur noch bei einer eindeutigen zeitlichen Trennung der Maßnahmen möglich. Waren die förderfähigen Kosten einer umfassenden Sanierung schon aufgebraucht, konnte man bisher den Heizungstausch problemlos über die Einzelmaßnahmenförderung bezuschussen lassen. Wer ab sofort mit Einzelmaßnahmen startet und dafür Fördergelder bezieht, muss diese nun zuerst abschließen und kann erst zu einem späteren Zeitpunkt eine Effizienzhaus-Förderung beantragen.

Anträge bei BAFA und KfW stellen

Anträge für die Zuschüsse bei Einzelmaßnahmen müssen Hauseigentümer:innen beim BAFA einreichen. Anträge für Kredite mit Tilgungszuschuss bei umfassenden Sanierungen zum Effizienzhaus wickelt die Förderbank KfW ab. Die Anträge müssen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden, ansonsten gibt es keine Förderung.

Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern: www.zukunftaltbau.de

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