Beschleunigungsoffensive für natürlichen Klimaschutz und Biodiversität

NABU-Rechtsgutachten liefert Vorschläge für nötige Rechtsänderungen

Selbst in Schutzgebieten befindet sich die Natur in keinem guten Zustand. Damit sich das zügig ändert, braucht es nicht nur erhebliche Finanzmittel, sondern v. a. auch Möglichkeiten einer beschleunigten Umsetzung von Renaturierungsvorhaben. An welchen Stellen hier weitestgehend mit kleinen Änderungen bestehender Gesetze erhebliche Beschleunigungswirkung entfaltet werden kann, zeigt ein neues NABU-Rechtsgutachten.

Dieser lichte Kiefernwald zeigt, dass die Natur auch in Schutzgebieten in keinem guten Zustand ist
Quelle: Andre Baumann/NABU Bad.-Württ.

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger kommentiert: „Wir müssen uns endlich um unsere natürlichen Lebensgrundlagen kümmern. Im vergangenen Jahr hat es viele, teils gravierende Gesetzesänderungen im Bereich von Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung gegeben – nahezu alle gingen einseitig zulasten der Biodiversität. So wurden immer wieder Umweltstandards abgeschwächt, ohne zeitgleich für funktionierenden Ausgleich zu sorgen. Das Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz des Umweltministeriums oder der Entwurf einer Wiederherstellungsverordnung der EU-Kommission machen zwar Hoffnung, solange diese jedoch nicht von entsprechenden Gesetzen flankiert werden, besteht die Gefahr, dass sie zahnlose Papiertiger bleiben. Daher muss noch in die laufende Überarbeitung des Raumordnungsgesetzes ein entsprechender Passus mit konkreten Schutzzielen aufgenommen werden.“

Um diese Lücke zu schließen, adressiert das NABU-Gutachten u. a. die folgenden Aspekte zur Sicherung von Renaturierungsflächen:

  • Zielführend ist eine Anpassung des Raumordnungsgesetzes, indem das überragende Gewicht des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen aus Art. 20a Grundgesetz stärker betont und in konkrete Zielvorstellungen überführt wird.
  • Denkbar ist auch ein Bedarfsgesetz mit landes- und regionalplanerischen Planungsvorgaben für Wiederherstellungsflächen, etwa ein Renaturierungsbedarfsgesetz. Dies könnte sich an der Struktur des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) orientieren, das die Bundesländer zur Ausweisung von 2 % der Landesfläche für den Ausbau der Windenergie anhält.
  • Auch der durch den beschleunigten Ausbau der Windenergie erhöhte Bedarf an Kompensationsflächen könnte in die Struktur des WindBG integriert werden. So würde der Zugriff auf großflächige Räume ermöglicht, die wiederum für Artenhilfsprogramme zum Schutz windenergiesensibler Arten zur Verfügung stünden. Eine solche Flächensicherung für Artenhilfsprogramme ist gerechtfertigt, weil nur funktionierende Programme die Ausnahmen vom Artenschutz rechtfertigen, die durch die Beschleunigungsgesetzgebung ermöglicht werden.
  • Die Festsetzung großer Ökokontoflächen kann zu einer konzeptionellen Gesamtplanung beitragen, die Renaturierung erleichtern würde.
  • Eine gesetzliche Klarstellung zur Schutzwürdigkeit von Gebieten, die an die Ziele des Aktionsprogramms natürlicher Klimaschutz oder der EU-Wiederherstellungsverordnung anknüpft, kann die Festsetzung von Renaturierungsflächen als Schutzgebiete erleichtern.

NABU-Rechtsgutachten Renaturierungsbeschleunigung

www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/230202-nabu-stellungnahme-renaturierung.pdf

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