Richtlinie für Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN) veröffentlicht
Das Bundesbauministerium unterstützt den klimafreundlichen Neubau von Gebäuden mit einer neuen Förderung, die ab 1. März 2023 startet. Erstmals wird dabei der ganze Lebenszyklus eines Gebäudes in den Blick genommen – vom Bau über den Betrieb bis zum potenziellen Rückbau in ferner Zukunft. Die Gebäude zeichnen sich durch geringe Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus, hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten und einen hohen Anteil erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Strom aus. Damit leistet diese Förderung einen Beitrag für den Klimaschutz und für die Einhaltung der nationalen Klimaziele.
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung: „Klimagerechtes Bauen ist heute keine Kann-Entscheidung mehr, sondern ein Muss. Wer heute baut wie früher, um Geld zu sparen, schadet dem Klima und seinem Geldbeutel durch horrende Nebenkosten. Mit diesem jährlich 750 Mio. Euro schweren Förderprogramm fördern wir ausschließlich den klimafreundlichen Neubau. Jeder kann die KfW-geförderte Zinsverbilligung beantragen. Sie hilft genau dann, wenn es oft am schwierigsten ist: beim Start der Finanzierung für ein Eigenheim oder Mehrfamilienhaus. Wichtig ist, dieses Förderprogramm als Teil eines großen, sozialen und klimafreundlichen Bauförderprogramms der Bundesregierung zu sehen. Allein auf das Jahr 2023 bezogen, investieren wir mehrere Milliarden in den sozialen Wohnungsbau, Azubi- und Studierendenwohnen, in die Förderung von Wohneigentum von Familien, das Bauen von Mehrfamilienhäusern und Genossenschaftswohnen. Zielgenau fördern, heute das Morgen mitdenken und Mitnahmeeffekte ausschließen – das ist das Förderprinzip dieser Bundesregierung beim Bauen.“
Wichtig ist, dieses Förderprogramm als Teil eines großen, sozialen und klimafreundlichen Bauförderprogramms der Bundesregierung zu sehen.
Klara Geywitz
Bundesministerin für Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung
Zum Programm
- Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40/Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.
- Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
- Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen.
- Darüber hinaus erhalten Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse z. B. für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.
- Das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau ist Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude, bei der zwischen Förderung für Neubauvorhaben und Maßnahmen im Bestand differenziert wird.
- Zum 1. Januar 2023 ist die Zuständigkeit für die Neubauförderung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen übergegangen.
- Mit der Durchführung des Förderprogramms hat das BMWSB die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragt. Dort können künftig die Anträge für eine Förderung gestellt werden. Bis dahin ist sichergestellt, dass das Neubauförderprogramm Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeitsklasse der BEG des BMWK weiterläuft.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau ist eine Maßnahme des sektorübergreifenden Klimaschutzes. Die neuen Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus sind u. a. ein wichtiger Beitrag zur Begrenzung der grauen Emissionen, der Treibhausgasemissionen, die auf die Herstellung und Errichtung von Gebäuden einschließlich Lieferkette zurückgeführt werden können. Gemäß der BBSR-Studie Umweltfußabdruck von Gebäuden in Deutschland entfallen auf Herstellung, Errichtung und Modernisierung von Gebäuden rd. 7 % der nationalen Treibhausgasemissionen (etwa 65 Mio. t CO2e). Hinzu kommen noch 35 Mio. t CO2e von Zulieferern im Ausland.
Darüber hinaus trägt das neue Programm dazu bei, die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor bis 2030 auf 67 Mio. t CO2e zu mindern und somit sowohl die nationalen als auch die europäischen Energie- und Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Die jährlichen CO2e-Minderungsziele für die einzelnen Sektoren ergeben sich aus den zulässigen Jahresemissionsmengen des Bundesklimaschutzgesetzes.
Aus dem Klima- und Transformationsfonds stehen im Jahr 2023 Programmmittel i. H. von 1,1 Mrd. Euro zur Verfügung. Davon sollen 750 Mio. Euro auf das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau und 350 Mio. Euro auf die Wohneigentumsförderung für Familien entfallen.
Richtlinie für Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN)
Bundesingenieurkammer
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geht zum 1. März 2023 mit einem neuen Teilprogramm Klimafreundlicher Neubau in die Verantwortung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) über. Jetzt hat das BMWSB die neue Richtlinie zum Programm Klimafreundlicher Neubau veröffentlicht, die ab 1. März 2023 gilt.
Gefördert werden künftig u. a. folgende Stufen:
- Klimafreundliches Wohngebäude/Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit EH/EG 40 Standard (5 % Zuschuss auf max. 100.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit bzw. für NWG 5 % Zuschuss auf bis zu 2000 Euro pro m² Nettogrundfläche, max. 10 Mio. Euro pro Vorhaben)
- Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG/Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG-Standard (12,5 % Zuschuss auf max. 150.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit bzw. für NWG 12,5 % Zuschuss auf bis zu 3000 Euro pro m² Nettogrundfläche, max. 15 Mio. Euro pro Vorhaben)
Der QNG-Standard wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude 40 ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG-PLUS) oder Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM) bestätigt.
Das gesamte Volumen für die Neubauförderung liegt künftig bei lediglich 1,1 Mrd. Euro. Neben der Förderung klimafreundlicher Eigenheime sind 750 Mio. Euro für alle anderen Antragsteller gedacht, etwa Wohnungsunternehmen und Einzelpersonen. Diese Anträge sollen ab 1. März 2023 bei der KfW gestellt werden können.
Die Bundesingenieurkammer hatte vorab zu den Förderbedingungen für den Neubau Vorschläge unterbreitet und sich darin insbesondere auch für eine Förderung unterhalb des QNG-Standards und einer Zertifizierung ausgesprochen. Angesichts des jetzt bekannt gemachten geringen Fördervolumens einerseits und der hohen Nachhaltigkeitsanforderungen andererseits sieht die Bundesingenieurkammer mit der neuen Förderung jedoch keine ausreichenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine langfristige Neubauförderung.
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie, zur Bekanntgabe der Neuauflage der Neubauförderung durch das Bundesbauministerium: „Jetzt ist es amtlich: Die Bundesregierung hat jegliche Hoffnung auf eine Trendwende platzen lassen und somit die Talfahrt am Wohnungsmarkt weiter zementiert. Natürlich stehen wir hinter den Klimaschutzzielen im Gebäudebereich, ich mache mir aber ernsthafte und große Sorgen, dass das Wohnen in Deutschland zu einer Armutsfalle wird. Denn es fehlen schlicht und ergreifend ausreichend Bauaufträge, um bezahlbaren Wohnraum für die Mitte der Gesellschaft, für dringend benötigte Fachkräfte und Flüchtlinge, die bei uns Schutz vor dem Krieg suchen, zu schaffen. Mangelnde Aufträge machen dabei auch unseren Betrieben immer mehr zu schaffen, ein Auftragseinbruch von 30 % geht nicht spurlos am Bau vorbei. Eine ausreichende und verlässliche Förderkulisse wäre deshalb in erster Linie notwendig, um den Spalt zwischen Mieten, die aufgrund aktueller Bau- und Materialkosten gezahlt werden müssten, und Mieten, die politisch und sozial erwünscht sind, zu schließen. Sie wäre aber auch eine wirtschaftspolitische Maßnahme, um den meist mittelständischen Bauunternehmen nicht die Luft zum Atmen zu nehmen.“
ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e. V.
Auch der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) ist enttäuscht von den Plänen der Bundesbauministerin Klara Geywitz für die Neubauförderung ab März – sie würden in angespannten Zeiten keinen Schub, sondern höchstens einen winzigen Stups bringen. „Diese 750 Mio. Euro lösen die dramatischen Probleme nicht ansatzweise, und die Folgen der weiteren Verzögerungen eines großen Aufschlags kosten später einmal viel mehr Geld“, so ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. „Diese Bundesregierung als Ganzes – Kanzler, Wirtschafts- und Bundesfinanzminister inklusive – muss erkennen, dass sie auf diesem Feld mehr hinlegen muss, um den Motor beim Wohnungsbau wieder auf Touren zu bringen.“
Der ZIA stimme der Ministerin ausdrücklich zu, wenn sie darauf hinweise, dass Milliardenbeträge allein nicht helfen, so Mattner, nur: „Ohne den finanziellen Sockel geht es aktuell oft gar nicht erst los.“ Denn allein die mangelnde Fremdfinanzierung sei ein „Wohnungsbaukiller“, und drastische Anstiege bei den Baukosten drückten Handlungsspielräume der Investoren „oft gen null, wenn es darum geht, bezahlbaren klimafreundlichen Wohnraum zu schaffen“. Die Kluft zwischen den bezahlbaren Mieten und den Kostenmieten wird immer größer. Es braucht aus ZIA-Sicht insgesamt 10 Mrd. Euro, um die dringend nötige Wende im Neubau zu schaffen – Gelder, die in einer belebten Baukonjunktur zum Teil als Steuereinnahmen wiederkommen und Folgekosten verspäteten Handels vermeiden