Wir brauchen für EU klare Vorgaben, um endlich vom Zerstören zum Wiederherstellen zu kommen
Traditionell treffen sich die Umweltministerinnen und -minister der EU-Mitgliedstaaten kurz vor Weihnachten zum Umweltrat. Einer der Haupttagesordnungspunkte war dieses Jahr der Kommissionsvorschlag für eine EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur.
Hierzu NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Beim globalen Weltnaturschutzabkommen haben die Vertragsstaaten ein Scheitern abgewendet. Woran es aber mangelt, ist ein effektiver Umsetzungsmechanismus. Zum Glück haben wir auf EU-Ebene bessere Hilfsmittel zur Hand. Bundesumweltministerin Steffi Lemke muss nun ihr Verhandlungsgeschick für eine ambitionierte Ratsposition zum Nature Restoration Law nutzen. Nach dem globalen Biodiversitätsversprechen brauchen wir nun für die EU messbare und einklagbare Vorgaben, um endlich vom Zerstören zum Wiederherstellen zu kommen.“
Der NABU begrüßt die Unterstützung, die Bundesumweltministerin Steffi Lemke bisher beim Nature Restoration Law zeigt. Gemeinsam mit anderen Umweltverbänden hatte sich der NABU an die Bundesumweltministerin gewandt und dazu aufgerufen, eine Koalition der Ambitionierten zu gründen, um möglichst schnell einen effektiven Rechtsakt zu verabschieden. Aus NABU-Sicht stellt der Kommissionsvorschlag eine solide Ausgangslage dar. Er ist keineswegs überambitioniert, sondern bedarf vielmehr vereinzelter Nachbesserungen, damit die versprochenen Ziele erreicht werden können.
Raphael Weyland, EU-Umweltrechtsexperte des NABU, ergänzt: „Sorgen, dass die vorgeschlagenen Ziele ins Leere laufen könnten, bestehen bspw. bei marinen Ökosystemen. Hier fehlt die Klarstellung, dass Renaturierungsmaßnahmen nicht durch die gemeinsame Fischereipolitik der EU verhindert werden. Der Artikel zur Wiederherstellung freifließender Flüsse ist vom Wortlaut her so schwach formuliert, dass er kaum Maßnahmen begründen dürfte. Und auch der Artikel zur Wiederherstellung von Mooren scheut eine klare Ansage, was Renaturierung in diesen für Natur und Klima wertvollen Ökosystemen eigentlich bedeutet.“
Nach der COP15 in Montreal sieht der NABU auch für ein weiteres EU-Gesetzesvorhaben Rückenwind. Gemeinsam mit dem Nature Restoration Law hatte die EU-Kommission im Naturschutzpaket des Europäischen Green Deals einen Verordnungsvorschlag zur Reduktion von Pestiziden vorgelegt. Von verschiedenen Seiten wird derzeit versucht, die Verordnung zu verzögern oder gar zu verhindern. Nach dem klaren völkerrechtlichen Bekenntnis zur Pestizidreduktion ist dafür aber kein Platz, weder auf EU-Ebene noch in Deutschland.
NABU-Studie zum Renaturierungspotenzial in Deutschland:
www.nabu.de/natur-und-landschaft/naturschutz/deutschland/29966.html
Infos zur Havel-Renaturierung:
www.nabu.de/natur-und-landschaft/fluesse/untere-havel/gewaesserrandstreifenprojekt/massnahmen/12249.html
Hintergrund zur EU-Biodiversitätsstrategie und EU-Farm-to-Fork-Strategie als Teil des Europäischen Green Deals:
https://blogs.nabu.de/naturschaetze-retten/detailbewertung-bidi-f2f-strategie