Der Deutsche Bundestag hat Anfang Dezember das Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet. Darin enthalten sind wichtige steuerliche Anreize für mehr klimafreundlichen Wohnungsbau. Die interessantesten Neuerungen im Detail:
- Anhebung des linearen AfA-Satzes von 2 auf 3 % ab 1. Januar 2023 (Absetzung für Abnutzung)
- Möglichkeit der Abschreibung eines Gebäudes nach tatsächlicher Nutzungsdauer bleibt bestehen
- Wiederaufnahme der Sonder-AfA für nachhaltigen EH40 + QNG Mietwohnungsneubau ab 1. Januar 2023 für Bauanträge bis 31. Dezember 2026
- Ausweitung der Wohn-Riester oder Eigenheimrentenförderung auf energetische Sanierungsmaßnahmen ab 1. Januar 2024
- Ausweitung der Steuerbefreiung für Betreiber von PV-Anlagen: Einnahmen aus kleinen PV-Anlagen sind rückwirkend bereits ab Jahresanfang 2022 steuerfrei, die Steuerbefreiung wird auf Gewerbegebäude ausgeweitet
Mit der neuen Sonderabschreibung für bezahlbaren und ökologischen Mietwohnungsneubau soll sich nachhaltiges Bauen ökonomisch mehr lohnen als konventionelles.