Das Umweltbundesamt und der unabhängige Expertenrat für Klimafragen hatten im März bzw. April 2022 festgestellt, dass die Emissionen des Gebäudesektors im Jahr 2021 die zulässige Jahresemissionsmenge um 2 Mio. t CO2-Äquivalente überschritten haben (115 Mt CO2eq statt 113 Mt CO2eq). Nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz mussten Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium BMWK und Bundesbauministerium BMWSB deshalb ein Sofortprogramm zur Einhaltung der Jahresemissionsmengen in den folgenden Jahren vorlegen, was am 13. Juli 2022 erfolgt ist. Dieses wird nun vom Expertenrat für Klimafragen sowie von der Bundesregierung beraten und wahrscheinlich im Rahmen eines Gesamtprogramms beschlossen.
Insgesamt sind elf Maßnahmenpakete für den Gebäudesektor angedacht:
- Ergänzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), insbesondere neue Heizungen mit 65 % erneuerbaren Energien
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll Wärmeanforderungen mit erneuerbaren Energien unterstützen
- Fortführung der Bundesförderung Serielle Sanierung
- Erhöhung der Sanierungsrate bei öffentlichen Gebäuden
- Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
- Forschungsprogramm Zukunft Bau fördert Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich
- Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) fördert netzgebundene erneuerbare Energien
- Neue Regelung zur kommunalen Wärmeplanung (KWP)
- Aufbauprogramm und Qualifikationsoffensive Wärmepumpe
- Optimierung bestehender Heizungssysteme
- Energieeffizienzgesetz (EnEfG) zur sektorübergreifenden Steigerung der Energieeffizienz
Mit dem Sofortprogramm soll sich der Treibhausgasausstoß im Gebäudesektor zwischen 2022 und 2030 in Summe um etwa 156–161 Mio. t CO2-Äquivalente absenken und dadurch die bestehende Emissionslücke schließen lassen.
Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer der BAUINDUSTRIE, zum Sofortprogramm für den Gebäudesektor: „Ein wesentlicher Hebel wird die angekündigte Initiative für öffentliche Gebäude sein, damit der Staat als einer der größten Bestandshalter von Gebäuden seinen Eigenbeitrag leisten kann. Die Finanzierung, gerade auf kommunaler Ebene, kann dabei allerdings zum Nadelöhr werden. Der erforderliche Sanierungsschub wird dann leistbar, wenn wir das Bauen konsequent transformieren. Das bedeutet: Industrielle Produktionsmethoden durch Digitalisierung und serielles Sanieren. Gleichzeitig müssen wir weitere Treiber in den Blick nehmen, um mehr Innovation zu ermöglichen. Dies gelingt durch eine Flexibilisierung des öffentlichen Vergaberechts, eine Zusammenführung von Planung und Bau sowie die Optimierung des Zulassungswesen, um etwa neue und recycelte Baumaterialien schnell auf der Baustelle einsetzen zu können. Zur Ganzheitlichkeit gehört es, Gebäude lebenszyklusumfassend im System zu sehen. Nur echte Technologieoffenheit kann ganzheitliche Lösungen vorantreiben. Einzellösungen wie z. B. Wärmepumpen in nicht ausreichend wärmegedämmten Gebäuden können sonst leicht zu teuren Energiefressern werden. Flankiert werden sollte der Ansatz zur Technologieoffenheit durch die angekündigte BEG-Förderkulisse, die Anreize zur Reduzierung von CO2 setzt und Planungssicherheit für Investoren geben muss.“
Weitere Informationen: www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2022/07/sofortprogramm-klimaschutz-gebaeude.html