IBU sieht Stärkung der EPD im Entwurf der neuen Bauproduktenverordnung

Für eine abschließende Bewertung ist es noch zu früh

Am 30. März 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission den ersten Entwurf zur neuen Bauproduktenverordnung (CPR). Auch wenn es sich noch nicht um die endgültige Version handelt und einige Bestimmungen noch einigen Interpretationsspielraum bieten, lassen sich schon wichtige Schlüsse über zukünftige Anforderungen zu nachhaltigkeitsbezogenen Informationen ziehen.

Der Entwurf der CPR ist deutlich umfangreicher als das momentan gültige Dokument, und ein großer Teil dieses Zuwachses ist neuen Regelungen zur Nachhaltigkeit, insbesondere zur Bereitstellung von entsprechenden Informationen, geschuldet. Hierzu werden die bestehenden Grundanforderungen an Bauwerke (Basic Works Requirements, BWR) leicht umgegliedert: die bestehende BWR 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz wird in die BWR 3 Hygiene und Gesundheit sowie die neue BWR 7 Gefährliche Emissionen in die Umwelt aufgetrennt. Die bisherige BWR 7 Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen wird zur neuen BWR 8.

Viel wichtiger als diese Umstrukturierung ist aber, dass die BWR im Bereich der Nachhaltigkeit jetzt klar definiert werden. Die sogenannten Zentralen wesentlichen Merkmale enthalten 16 umweltbezogene, aus Ökobilanzen abzuleitende Indikatoren, wie sie auch in Umweltproduktdeklarationen (Environmental Product Declarations, EPD) nach der ab Oktober 2022 alleingültigen EN 15804 + A2 veröffentlicht werden. Allerdings sind von diesen Indikatoren vorerst nur die Treibhausgasemissionen verpflichtend. Über diese Daten hinaus werden auch zu Aspekten der Kreislaufwirtschaft (wie z. B. Empfehlungen für Reparatur, Rückbau oder Recycling) umfangreiche Informationen gefordert. Der Entwurf der CPR räumt dabei ausdrücklich die Möglichkeit ein, umweltbezogene Daten in Form eines permanenten Links auf eine EPD in die Leistungserklärung aufzunehmen.

Für die Überwachung von umweltbezogenen Nachhaltigkeitsindikatoren wird ein neues System 3+ vorgeschlagen, das nach erster Lesart dem momentanen Vorgehen bei der Verifizierung von EPDs weitgehend entspricht, jedoch mit notifizierten Stellen.

Das alles legt nahe, dass in Zukunft dem Konzept der EPD ein noch höherer Stellenwert eingeräumt wird als heute. Selbst Bauproduktehersteller, die keine eigentlichen EPDs haben, werden höchstwahrscheinlich Indikatoren nach den gleichen Vorgaben erarbeiten, verifizieren und veröffentlichen lassen. „EPD-Programmhalter wie das Institut Bauen und Umwelt e.V. (IBU) arbeiten bereits daran, die dafür notwendigen Kapazitäten aufzubauen. Auch aufseiten der Bauproduktehersteller sehen wir ein wachsendes Interesse, sich rechtzeitig mit dem Thema EPD auseinanderzusetzen,“ so Dr. Alexander Röder, Geschäftsführer des IBU.

Demnächst Teil der Leistungserklärung? Umweltproduktdeklarationen (EPDs)
Quelle: IBU

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