„Was hat es eigentlich mit der neuen EU-Taxonomie auf sich? Müssen wir diese nun bei unseren Projekten umsetzen? Was bedeutet das für uns und unsere tägliche Arbeit?“ – Fragen, die ich mehrmals die Woche gestellt bekomme. Offensichtlich ist dieses Thema noch nicht zu allen Akteuren und Entscheidungsträgern in der Bauwirtschaft durchgedrungen. Fakt ist aber: Regulatorische Rahmenbedingungen, wie in diesem Fall die zum 1. Januar 2022 in Kraft getretene EU-Taxonomie, müssen berücksichtigt werden. Ein Knackpunkt dabei ist der Zwang. Solange wir jede neue Entwicklung als Zwang empfinden, wird es für uns meiner Meinung nach immer eine Last sein, uns damit zu beschäftigen. Denn wer beschäftigt sich schon freiwillig mit Dingen, die ihn belasten?
Doch was genau ist die EU-Taxonomie? Zur Erläuterung hier in aller Kürze die Inhalte am Beispiel eines Gebäudeneubaus: Laut EU-Taxonomie muss das neue Gebäude für eines der sechs definierten Umweltziele einen wesentlichen Beitrag leisten. Nehmen wir als Beispiel das Umweltziel „Klimaschutz“. Der Energiebedarf des Gebäudes muss den aktuellen GEG-Standard in Deutschland um 10 % unterschreiten. Gleichzeitig darf das Gebäude keinem der anderen fünf Umweltziele widersprechen: Anpassung an den Klimawandel, Wasserschutz, Kreislaufwirtschaft, Umweltschutz und Biodiversität. Mithilfe der EU-Taxonomie als Klassifizierungsinstrument lässt sich demnach einordnen und transparent kommunizieren, inwieweit Unternehmen die gesetzten Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen und somit einen „grünen Beitrag“ leisten – oder eben nicht leisten. So kann gezielt in nachhaltige Tätigkeiten und Unternehmen investiert und damit zur Klimaneutralität Europas bis 2050 beigetragen werden.
Es liegt an uns, die EU-Taxonomie als Chance zur Weiterentwicklung in Sachen Nachhaltigkeit zu sehen – oder aber als zwanghaft zu erfüllendes Regelwerk der EU. Zwei Wege, die unterschiedlicher nicht sein könnten:
- Option: Die EU-Taxonomie-Konformitätsprüfung gemäß extern vorbereiteter Checkliste. Hierfür wird ein externer Berater engagiert, welcher – oftmals für ein üppiges Honorar – die zu erfüllenden Punkte in Form einer EU-Taxonomie-Checkliste erstellt. Erläuterungen zur kostengünstigsten Umsetzung der Minimalanforderungen sind dabei gerne gesehen. Das Ziel: Mit möglichst minimalem Aufwand die vorgegebene Checkliste abhaken, um das Regelwerk zu erfüllen.
- Option: Eigene Kompetenzen im Bereich der Nachhaltigkeit aufbauen. Das Thema als Chance für ein langfristig besseres Planen, Bauen und Betreiben von Bauwerken erkennen. Eine eigene Unternehmensnachhaltigkeitsstrategie entwickeln, welche individuell auf das Geschäftsfeld, die Kundenanforderungen und die Mitarbeiter:innen zugeschnitten ist. Für diesen Kompetenzaufbau und die Begleitung der Umsetzung dieser Veränderung im Unternehmen – Stichwort Change Management – kann bei Bedarf auf die Unterstützung externer Expert:innen zurückgegriffen werden.
„Change-Management – was ist das denn jetzt? Ich dachte, hier geht es um die EU-Taxonomie“, wird sich manche oder mancher nun fragen. Richtig, ich sollte meine Meinung zur EU-Taxonomie aufführen. Und nachdem ich mich die letzten Monate eingehend mit diesem Thema beschäftigt habe, bin ich mir sicher: Wie Sie die Vorgaben der EU-Taxonomie erfüllen, steht und fällt mit Ihrem Change-Management!
Kommen wir zurück zu unseren oben beschriebenen Optionen und der Frage: EU-Taxonomie: Zwang oder Chance? Angenommen Sie entscheiden sich für die erste Option, die EU-Taxonomie-Konformitätsprüfung gemäß extern vorbereiteter Checkliste. Dann werden Sie, unabhängig vom Projektfortschritt, eine:n Mitarbeiter:in mit dem Zusammensuchen der erforderlichen Nachweise gemäß Checkliste beauftragen müssen. Der EU-Taxonomie-Zwang stellt somit aus Sicht aller Projektbeteiligten einen Zusatzaufwand mit Zusatzkosten dar. Die Folge: Das Ziel aller Beteiligten wird es sein, mit möglichst minimalem Aufwand die Checkliste abzuhaken. Meiner Meinung nach wird das so auch noch eine Weile funktionieren, da bin ich ganz ehrlich. Die aktuellen Rahmenbedingungen lassen das zu. Aber ich bin überzeugt: Eine langfristige Strategie für die Zukunft sieht anders aus.
Hinterfragen Sie doch einmal, warum Ihre Mitarbeiter:innen jeden Tag zur Arbeit kommen. Warum sie sich nach dem Schulabschluss für eine Ausbildung oder ein Studium mit anschließendem Einstieg in die Bauindustrie entschieden haben. Etwa um die nächsten 40 Jahre genau das umzusetzen, was sie damals auf der Holzbank im Hörsaal von ihren 70-jährigen Professor:innen an der Kreidetafel vermittelt bekommen haben? Oder aber, um die nächsten 40 Jahre in einer der Branchen mit dem größten Einfluss auf unser aller Leben – unserer gebauten Umwelt – zu arbeiten und diese aktiv zu gestalten? Ich bin davon überzeugt: Die Mehrheit der Mitarbeiter:innen möchte einer sinnvollen Tätigkeit nachgehen! Was glauben Sie also, wie lange sich eine gut ausgebildete und engagierte Person mit dem Abhaken von Checklisten zufriedengeben wird?
Damit kommen wir zur zweiten Option: Die Entwicklung und Umsetzung Ihrer unternehmenseigenen Nachhaltigkeitsstrategie. Hier stimmen Sie selbst die zu berücksichtigenden Nachhaltigkeitsziele mit allen Projektbeteiligten ab. Darunter fallen u. a. die sechs Kriterien zur Erfüllung der Umweltziele der EU-Taxonomie. Diese stellen jedoch nur einen kleinen Ausschnitt aus der Vielzahl möglicher ökologischer Anforderungen an ein Gebäude dar. Zudem ruht die Nachhaltigkeit neben der Ökologie auf zwei weiteren Säulen: Ökonomie und Soziales. Diese Dimensionen sind ebenfalls in die Definition der Nachhaltigkeitsziele Ihres Projekts mit einzubeziehen. Im nächsten Schritt bringen alle Projektbeteiligten ihre Ideen und Beiträge zur Erreichung dieser Ziele mit ein. Ein gemeinsamer Prozess, bei dem es auch einmal zu Konflikten kommen kann. Aber mit einer integrativen Projektleitung, gegebenenfalls mit Unterstützung durch einen externen Moderator, werden Sie gemeinsam mit Ihren Projektbeteiligten ein nachhaltiges und damit langfristig besseres und wertstabileres Gebäude bauen. Ein Projekt, auf das alle Beteiligten am Ende stolz sind.
Die EU-Taxonomie-Checkliste ist bei diesem Weg zwar weiterhin für den Prüfer erforderlich, nicht aber für den/die Mitarbeiter:in. Ein entscheidender Unterschied! Ziel ist das Begleiten und Umsetzen eines nachhaltigen Bauprojekts. Die wesentlichen Punkte werden zu Projektende lediglich noch einmal in Form einer Checkliste zusammengefasst.
Dieser Paradigmenwechsel von der kurzfristig orientierten, kostengetriebenen Projektbearbeitung hin zu einer integralen, nachhaltigen Projektzusammenarbeit passiert jedoch nicht von heute auf morgen. Und auch nicht von allein. Für mich handelt es sich um einen Veränderungsprozess, der gemäß der Theorie zur Organisationsentwicklung aktiv gestaltet und begleitet werden muss. Dazu gehören, neben der Erstellung einer Checkliste zur EU-Taxonomie, mehrere Komponenten:
- die Festlegung von Richtlinien zur nachhaltigen Projektbearbeitung,
- die Entwicklung eines angepassten Prozesses für die Projektvorbereitung und -umsetzung,
- die Prüfung der zur Verfügung stehenden Technologien oder die entsprechende Neuentwicklung für die Umsetzung nachhaltiger Bauwerke
und last but not least:
- die Menschen – sie müssen entsprechend den neuen Anforderungen aus und weitergebildet, über diesen Veränderungsprozess laufend informiert und aktiv mit einbezogen werden.
Ein weiterer Vorteil: Wenn Sie die Nachhaltigkeitsanforderungen der EU-Taxonomie als Chance begreifen und beginnen, sich aktiv mit den Inhalten zu beschäftigen, adressieren Sie gleichzeitig eine Vielzahl aktueller anderer Probleme, die Ihnen im Augenblick vielleicht dringender erscheinen:
- Sie können Mitarbeiter motivieren und neue Mitarbeiter gewinnen.
- Sie können langfristig besser, ressourcenschonender und damit wertstabiler bauen.
- Sie leisten Ihren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung unserer gebauten Umwelt.
Mein Fazit: Wenn Sie weiter daraufsetzen, dass gesetzliche Vorgaben Sie zur Umsetzung dieser Anforderungen zwingen, kann ich Ihnen versichern: Darauf können Sie noch lange warten. Findigen Beratern wird es noch einige Zeit gelingen, den mehr oder weniger eindeutig formulierten Text der Taxonomie-Verordnung zugunsten der angestrebten Minimallösung zu deuten. Und für die Kontrolle der tatsächlichen Erfüllung der Kriterien sind mir aktuell keine offiziell akkreditierten Stellen bekannt. Die Adaption bestehender Nachhaltigkeitsbewertungssysteme, wie das der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. (DGNB), stellt hier sicherlich einen ersten, wenn auch nicht finalen Schritt dar. Technische Kompetenz im Bausektor sollte jedoch Grundvoraussetzung für jede prüfende Stelle sein, um das anvisierte Ziel zu erreichen: die nachhaltige Entwicklung unserer gebauten Umwelt. Denn wir als Akteur:innen der Bauindustrie tragen die Verantwortung für die nachhaltige Entwicklung in unserer Branche. Dieser sollten wir endlich gerecht werden – und zwar gemeinsam: als Auftraggeber:innen und Investor:innen, als Planende und als ausführende Bauunternehmen. Wenn Sie mich fragen: Mit der EU-Taxonomie gehen wir einen weiteren, wichtigen Schritt hin zu einer nachhaltigen Bauwirtschaft. Für mich definitiv eine Chance für uns alle!
Autorin
Dr.-Ing. Karoline Fath, karoline.fath@zueblin.de
Gruppenleiterin Nachhaltiges Bauen, Ed. Züblin AG
www.zueblin.de